42I Entgeltordnung Die IHK zu Schwerin bietet im Ludwig-Bölkow-Haus attraktive Nutzungsmöglichkeiten von modern ausgestatteten Tagungs- und Seminarräumen. Die Entgelttarife erfahren Sie in der IHK zu Schwerin. Entgeltordnung für die Benutzung von Räumen der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin vom 17.05.2016. Entgelte für die Überlassung von Räumen in der IHK zu Schwerin, „Ludwig- Bölkow-Haus“ der Wirtschaft: „Zum Zwecke einer einheitlichen Handhabung sind die in der Anlage aufgeführten Entgelte für die von der IHK zu Schwerin überlassenen Räume und Ausstattungsgegenstände in Rechnung zu stellen. Mit dem Nutzer ist eine Nutzungsvereinbarung zur Entgeltordnung abzuschließen. Die IHK zu Schwerin übernimmt keine Haftung für die Beschaffenheit der überlassenen Räume und Ausstattungsgegenstände, sollten diese aus Gründen, die die IHK zu Schwerin nicht zu vertreten hat (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) nicht zur Verfügung stehen. In den Entgelten ist die Benutzung der Veranstaltungstechnik inklusive eines Internetzugangs sowie die Bereitstellungskosten einschließlich Abbau- und ANMIETUNG VON RÄUMEN IM LUDWIG-BÖLKOW-HAUS
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