IHK-Jahresbericht 2022

28 IHK zu Schwerin | Bericht 2022 Gespräche der IHK-Organisation mit den Verantwortlichen intensiviert. Ständige und neue Herausforderungen für exportierende Unternehmen Die Rahmenbedingungen im Zoll- und Außenwirtschaftsverkehr veränderten sich stetig. Für Unternehmen hat dies unmittelbare Auswirkungen in ihrer täglichen Arbeit. Um rechtssicher, aber auch strategisch erfolgreich zu handeln, müssen Änderungen und Entwicklungen in die Prozesse implementiert werden. Hier ist die IHK eine Partnerin der Unternehmen. Durch das globale und nationale Netzwerk sind die Industrie- und Handelskammern im direkten Austausch und können diese Informationen den Unternehmen begleitend zur Verfügung stellen und ggf. entsprechende Beratungs- bzw. Veranstaltungsangebote aufsetzen. Nachfolgend sind einige dieser Änderungen beispielhaft benannt. Auswirkungen des russischen Angriffskriegs Der Krieg in der Ukraine stellt deutsche Unternehmen im Russlandgeschäft, aber auch im weiteren Geschäft vor gewaltige Herausforderungen. Im schnellen Takt verändern sich rechtliche Rahmenbedingungen im Auslandsgeschäft, bisher wurden zehn Sanktionspakete verabschiedet. Der Krieg hat aber auch große Auswirkungen auf die Unternehmen, z. B. unterbrochene Lieferketten, steigende Energie- und Materialpreise. Der Beratungsbedarf zu bei den Unternehmen zu diesen und weiteren Themen war und ist nach wie vor hoch. Mit dem Online-Spezial „Russland-Ukraine Krieg“ hat die IHK zu Schwerin schnell reagiert und umfangreiche und tagaktuelle Informationen begleitend zur Verfügung gestellt. Parallel hat der Fachbereich Unternehmen persönlich beraten und Webinare, u. a. zur Anwendung der Sanktionsvorschriften durchgeführt. Ägypten: Advanced Cargo Information System verpflichtend für Exporteure Ägypten ist auch für westmecklenburgische Exporteure ein wichtiger Zielmarkt. Umso einschneidender war die Einführung des sogenannten Advanced Cargo Information Systems (ACI), welches von der ägyptischen Regierung im Herbst 2021 verpflichtend für ausländische Exporteure und ägyptische Importeure eingeführt wurde. Seit Oktober 2021 ist es für Exporteure, die per Seefracht nach Ägypten liefern Pflicht, sich im ACI-System des ägyptischen Zolls zu registrieren. Passiert das nicht, kann die Ware in Ägypten nicht importverzollt werden und die sämtliche Kosten gehen zulasten des Exporteurs. Diese Neuerung hat zahlreiche Exporteure Westmecklenburgs vor große zeitliche und finanzielle Herausforderungen gestellt. Die IHK zu Schwerin hat mit Bekanntwerden des Themas umfassende Informationen zum ACI-System online gestellt sowie detailliert persönlich beraten. In Zusammenarbeit mit der AHK Ägypten wurden mehrere Webinare zum Thema vermarktet und durchgeführt. Auch die Vernetzung der betroffenen Unternehmen untereinander zum gegenseitigen Austausch war und ist ein wichtiges Element der Unterstützung in diesem Bereich. Vereinigtes Königreich – immer noch in Bewegung Infolge des Brexit kamen auch 2022 weitere Änderungen und Anforderungen auf die Unternehmen zu, die auf den Kanälen der IHK zu Schwerin aufbereitet wurden, wie u.a. das Ende des Vereinfachten Einfuhrverfahrens, das Entfallen der Intrastatmeldung, die Einführung des Pre-Lodgementmodells. Zudem gab es einige Ankündigungen, die seitdem wieder verschoben wurden, wie die Sicherheitskontrollen bei allen Einfuhren sowie gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Kontrollen an den britischen Grenzen, oder auch die Verpflichtung zur UKCA-Kennzeichnung. Diese zuvor angekündigten Grenzkontrollen für pflanzliche und tierische Produkte sollen nun 2023-2024 in drei Etappen eingeführt werden. Das UKCA-Zeichen seit dem 31.12.2022 verpflichtend. Die Frist, bis zu Bild: IHK  Bei der Erstellung notwendiger Aussenwirtschaftsdokumente unterstützen die Experten der IHK zu Schwerin kompetent. Bild: IHK

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