IHK-Jahresbericht 2022

48 IHK zu Schwerin | Bericht 2022 Die IHK zu Schwerin erstellt den Jahresabschluss nach kaufmännischer Rechnungslegung. Als Körperschaft öffentlichen Rechts beachtet sie insbesondere die allgemein geltenden Normen des Handelsgesetzbuchs, aber auch die speziellen Regelungen des Finanzstatuts der IHK zu Schwerin sowie die Grundsätze des öffentlichen Haushaltsrechts. Mit der wirtschaftsüblichen Form des Jahresabschlusses wird die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der IHK zu Schwerin transparent dargestellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 erfolgte durch die Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammern. Diese fand im Monat Mai 2021 statt. Der Jahresabschluss der IHK zu Schwerin wurde mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfer testiert: „Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse  entspricht der (…) Jahresabschluss nebst Anhang in allen wesentlichen Belangen den Regelungen des Finanzstatuts, den Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts und den übrigen für die IHK geltenden wesentlichen Rechtsvorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der IHK zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021,  vermittelt der (…) Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der IHK. In allen wesentlichen Belangen steht er in Einklang mit dem Jahresabschluss nebst Anhang, entspricht den Regelungen des Finanzstatuts sowie den Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.  ist der Wirtschaftsplan in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß aufgestellt und vollzogen worden. Die IHK hat die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes beachtet und die ihr im Rahmen des Erfolgs- und des Finanzplanes zur Verfügung stehenden Mittel nach diesen Grundsätzen verwendet. Sinngemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses nebst Anhang und Lagebericht geführt hat. Darüber hinaus sind nach den Bestimmungen des Finanzstatuts und den Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts sowie den Grundsätzen des öffentlichen Haushaltsrechts und den übrigen für die IHK geltenden wesentlichen Rechtsvorschriften keine Einwendungen zu erheben.“ Die Vollversammlung der IHK zu Schwerin hat in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2022 auf Antrag der ehrenamtlichen Rechnungsprüfer, dem IHK-Präsidium und dem IHK-Hauptgeschäftsführer für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. Jahresabschlüsse Struktur des Erfolgsplanes 2021 1. Beiträge 6.117.001,46 2. Gebühren 751.043,80 3. Entgelte 72.800,38 4. Bestandsveränderungen 0,00 5. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 6. Sonstige betriebliche Erträge 324.789,45 7. Materialaufwand 615.648,17 8. Personalaufwand 4.461.797,19 9. Abschreibungen 411.249,92 10. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.380.659,14

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