23 IHK zu Schwerin | Bericht 2024 zum Verbraucherschutz bei. Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sind Unternehmen, die als Versicherungsvermittler agieren möchten, verpflichtet, sich im Versicherungsvermittlerregister zu registrieren. Im Jahr 2024 wurden im Zuständigkeitsbereich der IHK zu Schwerin insgesamt 69 neue Registrierungen von gebundenen und ungebundenen Versicherungsvermittlern sowie Versicherungsmaklern vorgenommen. Damit ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um ca. 20 Prozent gestiegen. Ein weiterer zentraler Bestandteil der hoheitlichen Aufgaben der IHK ist die Überprüfung der Einhaltung der Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler. Wie in den Vorjahren wurden dabei ca. 10 Prozent der Vermittler kontrolliert. Gaststättenunterrichtung Insgesamt fünf Unterrichtungen nach § 4 Gaststättengesetz – einer Schulung über Grundlagen von Hygiene- und Lebensmittelrecht – fanden 2024 statt. Gut 100 zukünftige Unternehmerinnen und Unternehmer der Gastronomie besuchten die Veranstaltung. Auch die zweimal jährlich stattfindenden Nachschulungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz waren 2024 wieder sehr gut besucht. Die IHK zu Schwerin ist zudem in einen Abstimmungsprozess mit den zuständigen Behörden über gerade im Einzelhandel notwendige „lebensmittelrechtliche Unterweisungen“ eingetreten. Hierbei soll den Gewerbetreibenden nach § 43 Infektionsschutzgesetz und § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung Fachwissen über den Umgang mit verderblichen Lebensmitteln vermittelt werden. Die IHK zu Schwerin entwickelt gemeinsam mit Fachexperten hierzu ein Curriculum, das Angebot wird 2025 in den Veranstaltungskalender mit aufgenommen werden. Grüne Woche Die Halle von Mecklenburg-Vorpommern war wieder ein stark frequentierter Anlaufpunkt mit einer breiten Bewerbung der Produkte und Möglichkeiten des Bundeslands auf der Leitmesse der Land- und Ernährungswirtschaft in Berlin. Die IHK zu Schwerin betreut innerhalb der IHK Nord die Themen und Aktivitäten rund um die Ernährungswirtschaft. Die IHK zu Schwerin und die IHK Nord haben die Messe dazu genutzt, die norddeutschen Netzwerke und Unternehmen der Ernährungswirtschaft sowie die IHKs aus dem Norden einzuladen. In Berlin waren auch der Lübecker CerealienProduzent und Vicepräses der IHK zu Lübeck, Jochen Brüggen, und Armin Kremer, Inhaber der Mecklenburger Landpute GmbH dabei. Sie zeigten in der Diskussion mit der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Claudia Müller, sehr deutlich auf, wie das weiter steigende Maß an Regulatorik, Bürokratie und Dokumentationspflichten die Wertschöpfung hindert. Die IHK Nord legte dem BMEL auch eine aktuelle Übersicht eigener Positionen vor. Diese betreffen insbesondere die Forderung der Land- und Ernährungswirtschaft nach einem „Level Playing Field“ auf EU-Ebene, also die vergleichbare Umsetzung von EU-Recht in den Mitgliedsstaaten und die vergleichbare Sanktion von Verstößen dagegen. Ein Lob hingegen äußerte die IHK Nord zur Entscheidung gegen ein pauschales Verbot der mobilen Grundfischerei in Naturschutzgebieten, wie es im „EUAktionsplan vorgeschlagen wurde. Der Einsatz für differenzierte, umweltfreundliche und somit ökonomisch sowie ökologisch nachhaltige Lösungen im Fischereibereich ist nach Ansicht der IHK Nord der richtige Weg, die norddeutsche Küstenfischerei zu erhalten. Bild: Messe Berlin GmbH
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