dass sie möglichst vielen Menschen zugänglich sind. Für kleine und mittlere Unternehmen gewinnt das Thema zudem aus rechtlicher Sicht an Bedeutung. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Anbieter bestimmter digitaler Produkte und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit. In der Praxis stellt sich für viele Betriebe die Frage, was genau verlangt wird, wen die Pflichten betreffen und wie sich Maßnahmen rechtssicher, praktikabel und wirtschaftlich tragfähig umsetzen lassen. Vor diesem Hintergrund hat die IHK zu Schwerin gemeinsam mit den IHKs aus Rostock und Neubrandenburg am 5. Juni 2025 ein Webinar zur digitalen Barrierefreiheit für KMU angeboten. Als Experte war Sven Niklas, Referent für digitale Barrierefreiheit bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, eingeladen. Im Mittelpunkt standen die wesentlichen gesetzlichen Anforderungen, typische Umsetzungswege sowie konkrete Hinweise, wie Unternehmen ihre Websites, Online Shops und digitalen Kommunikationsangebote schrittweise barriereärmer gestalten können. Ein ausführlicher Frage-Antwort Teil bot den Teilnehmenden die Möglichkeit, Praxisfragen direkt mit dem Referenten zu klären. Sicherheitsdialog und Prävention RSZD hat sich am 27.06.2025 mit dem Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern zu sicherheitsrelevanten Themen mit besonderer Bedeutung für die regionale Wirtschaft ausgetauscht. Im Mittelpunkt standen aktuelle Bedrohungslagen für Unternehmen, insbesondere im Bereich der IT Sicherheit, sowie Risiken durch Sabotage und Spionage. Dabei wurden typische Vorgehensweisen, mögliche Warnsignale und praxisnahe Schutzmaßnahmen diskutiert, die gerade für kleine und mittlere Unternehmen relevant sind. Neben der Einordnung der aktuellen Lage wurden auch Schnittstellen zwischen staatlichen Stellen und der Wirtschaft thematisiert, etwa bei der Sensibilisierung von Beschäftigche schwierig werden – etwa wenn Prozessparteien sich streiten oder Kunden mit einem Gutachten unzufrieden sind. Ein Beispiel, das Vielen sofort einleuchtete, war dabei die VWRegel - Vorwurf in Wunsch übersetzen. Schiedsgericht Bau e.V. Der Verein hat sich die außergerichtliche Streitbeilegung zur Aufgabe gemacht. Vorbild ist die maßgebliche (Zivil-)Prozessordnung (ZPO) selbst, die Regelungen vorhält, um geeignete Fälle vor einem Schiedsgericht zu verhandeln. Sachverständige können hier als Gutachter, aber auch als Schiedsrichter eingesetzt werden. Der Vortrag beleuchtete die weit überwiegenden Vorteile eines Schiedsgerichts, setzte sich aber auch kritisch mit den möglichen Nachteilen auseinander. Digitale Barrierefreiheit für KMU Digitale Teilhabe ist ein zentrales Anliegen einer modernen Wirtschaftsregion. In Deutschland leben über 12 Millionen Menschen mit einer Behinderung, zugleich stoßen auch ältere oder weniger digital versierte Personen im Alltag häufig auf Hürden im Netz. Für Unternehmen rückt damit die Frage in den Fokus, wie digitale Angebote so gestaltet werden können, Bild: Canva 44 IHK zu Schwerin | Bericht 2025
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