Industrieland Mecklenburg-Vorpommern 2030 | Industriepolitisches Konzept Industrieland Mecklenburg-Vorpommern 2030 | Industriepolitisches Konzept 36 37 Wertschöpfungspotenziale der Erneuerbaren Energien ausschöpfen Eine nachhaltige Energiewende birgt für MecklenburgVorpommern ein riesiges Wertschöpfungspotenzial auf allen Wertschöpfungsebenen. Die steigenden Energiekosten erfordern ein Umdenken in der kostentreibenden Regulatorik, aber auch in dem Erkennen und dem Umsetzen von Projekten zur Erschließung eigener Wertschöpfungspotenziale. Strom aus Erneuerbaren Energien bildet die Grundlage vieler innovativer Technologien, die der Gestaltung einer klimaneutralen Industrie dienen. Sie ersetzen konventionelle Verfahren, die auf dem Einsatz fossiler Energieträger beruhen. Um die nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu erreichen, müssen die Treibhausgasemissionen reduziert werden. Dafür müssen ausreichende Mengen regenerativen Stroms zur Verfügung stehen. Um Erneuerbare Energien auch für den Verkehrs- und Wärmesektor zuverlässig und in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen, bedarf es eines weiteren qualitativen Ausbaus der erneuerbaren Energieerzeugung. Gleichzeitig braucht das Verarbeitende Gewerbe wettbewerbsfähige Strom- bzw. Energiepreise und die Gewähr einer stabilen Versorgungssicherheit. Dies ist ein zentrales Kriterium für eine erfolgreiche Industrieansiedlung im Land. Daher gilt es, im Rahmen der nationalen und der norddeutschen Wasserstoffstrategien, den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien zu forcieren und den Vorsprung des Landes bei der Erzeugung Erneuerbarer Energie für die Erhöhung von regionaler indus- trieller Wertschöpfung aktiv zu nutzen und auszubauen. Zudem sind alle erneuerbaren Energieträger gezielt miteinander zu verknüpfen. Dafür bedarf es auch der Sicherung und des gezielten Ausbaus vorhandener Energieinfrastruktur. Auch der Zukunftsrat MV empfiehlt die Wertschöpfungspotenziale der Erneuerbaren Energien zu nutzen: „Durch den Dreiklang aus Forschung – Technologie – Gründertum werden die Grundlagen für ein vernetztes Innovationssystem und dynamische, kooperative Wirtschaftsstrukturen gelegt.“ Solarpark Gewerbegebiet Lübesse Foto: Rainer Cordes 3 Handlungsfelder und Handlungsempfehlungen A Verbesserung der Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien einschließlich der Schaffung der Rahmenbedingungen für wettbewerbsfähige Energiepreise am Standort der Entstehung. B Stärkung der Kompetenzen für Erneuerbare Energien im Land einschließlich des Bau- und Sanierungsbereiches. C In der Landes- und Regionalplanung Rahmenbedingungen für die Festlegung von Flächen für regenerative Energien an aktuelle Herausforderungen anpassen. D Ausbau von Photovoltaik (PV)- Bereichen auch in der Fläche. E Zügige und rechtssichere Ausweisung von Windenergie- nutzungsflächen. F Stärkere Beteiligung von Bürgern und Kommunen an Erträgen aus Windparkprojekten. G Prüfung, ob und wie bestehende Kraftwerksstandorte mit ihrer bestehenden Netzanbindung auch als Standorte für Elektrolyseure bzw. als Erzeuger von gespeicherter erneuerbarer Energie zentral und dezentral dienen können. H Unterstützung von Forschung, Entwicklung und Umsetzung von Pilotprojekten zur wettbewerbsfähigen Energieversorgung durch erneuerbare und grüne Energieträger. I Förderung, Ausbau und verstärkte Nutzung der Sektorenkopplung in allen technologischen Segmenten. Neben den Speichertechnologien zählt dazu auch die direkte Nutzung des Stroms aus erneuerbaren Quellen für den Wärme- und Kältemarkt über zum Beispiel effektive Wärmepumpentechnologien und Power-to-Heat-Anlagen. J Umsetzung der norddeutschen Wasserstoffstrategie im Land und Mitarbeit in der Norddeutschen Koordinierungsgruppe. K Einsetzen für verbesserte wirtschaftliche und regulatorische Rahmenbedingungen für die Wasserstofftechnologie auch im Verbund mit den norddeutschen Bundesländern, wie für eine Ausnahme von der EEG-Umlage bei Anlagen zur (Wasserstoff)Erzeugung und Speicherung von Strom aus erneuerbaren Quellen. L Berücksichtigung erneuerbarer Wärmevorhaben in der Raumordnung, Einführung einer kommunalen Wärmeplanung und von individuellen Sanierungsfahrplänen. M Errichtung einer marktorientierten Forschungsfabrik zur Generierung von grünem Wasserstoff sowie Energiewandlung und Energiespeicherung. N Förderung der Errichtung von Anlagen zur dezentralen Herstellung von grünem Wasserstoff und zu seiner Wandlung und Speicherung in alternativen Energieträgern. O Gleichstellung der Stromerzeugung aus Abwärme und geothermischer Wärme mittels ORC-Anlagen mit der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien sowie Befreiung von Strompreisumlagen. P Bündelung der WasserstoffWertschöpfungskette an konzen- trierten Standorten (Wasserstoff-Hubs) entlang der Haupt- infrastrukturachsen für den Beginn der Markthochlaufphase. Q Einrichtung einer landesweit tätigen Wasserstoff-Transferstelle, welche die wirtschaftliche Anwendung von Wasserstoff als Energiespeicher und verbindendes Element der Sektorenkopplung befördert (Strom, Wärme, Mobili- tät), hierfür Kooperation und Vernetzung von Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Verwaltung.
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