Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Recht, Steuern, Zentrale Dienste Realsteueratlas Westmecklenburg 2025 Realsteuern in Westmecklenburg Gewerbesteuerhebesätze in Westmecklenburg Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz für alle 226 Gemeinden Westmecklenburgs beträgt 368,81 Prozentpunkte, was einer Steigerung von 5,09 Prozentpunkten bzw. 1,38 Prozent zum Vorjahr entspricht. Den Spitzenplatz belegt weiterhin die Stadt Wittenburg, die ihren Hebesatz zu 2023 von 395 auf 485 Prozentpunkte erhöht hat. Für 2025 bleibt der Satz bestehen. Gleich danach folgt die Landeshauptstadt Schwerin mit 458 Prozentpunkten. Mit 450 Prozentpunkten folgt weiterhin die Hansestadt Wismar und neu zugekommen die Stadt Zarrentin. Gefolgt von der Gemeinde Hornstorf mit 412 Prozentpunkten aus dem Amt Neuburg. Vier Gemeinden haben einen Hebesatz von 410 Prozentpunkten (Wittendörp, Roggendorf, Lüblow, Brenz). Die Stadt Grabow folgt mit 403 Prozentpunkten. Dreizehn Gemeinden haben einen Hebesatz von 400 Prozentpunkten (Alt Zachun, Bernstorf, Langen-Brütz, Gallin, Lübz, Boizenburg, Ludwigslust, Lüttow-Valluhn, Redefin, Karstädt, Goldberg, Kalkhorst, Zierow). Alle anderen Gemeinden Westmecklenburgs haben einen Hebesatz von 395 % festgesetzt. Insgesamt setzten 193 Gemeinden einen Gewerbesteuerhebesatz 300 Prozentpunkte (85,4 %), 1 Gemeinden (0,44 %) auf 300, 8 Gemeinden auf genau 300 Prozentpunkte (3,54 %) fest. Der niedrigste Hebesatz in Höhe von 250 Prozentpunkten ist weiterhin in der Gemeinde Nostorf zu verzeichnen. Senkungen gab es in zwei Gemeinden (Zölkow von 360 auf 330 Prozentpunkte und Ganzlin von 391 auf 350 Prozentpunkten) Erhöhungen gab es in 51 Gemeinden (22,57 %) Grundsteuer in Westmecklenburg Neben der Gewerbesteuer sind die Unternehmen als Grundeigentümer verpflichtet, eine ertragsunabhängige Grundsteuer an die Gemeinden zu entrichten. Um die Entwicklung der Jahre seit 2005 – 2025 beurteilen zu können, haben wir die Hebesätze der Grundsteuer A und B dokumentiert. Bei den Hebesätzen der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) setzten 64 Gemeinden (28,32 %) einen Hebesatz 300 Prozentpunkten und 162 Gemeinden (71,68 %) einen Hebesatz >300 Prozentpunkten fest. Erhöht wurden die Hebesätze in 62 Gemeinden (27,43 %); entspricht einer Steigerung von 15,48 % zum Vorjahr Senkungen gab es in 97 Gemeinde (42,92 %); entspricht einer Steigerung von 42,48 % zum Vorjahr Von 226 Gemeinden sprach sich eine Gemeinde für einen Hebesatz von 187 Prozentpunkten hinsichtlich der Grundsteuer B (nicht land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) aus. 225 Gemeinden (99,56 %) setzten für das Jahr 2025 einen Hebesatz von > 200 Prozentpunkten fest. Erhöhungen gab es in 115 Gemeinden Westmecklenburgs (50,88 %); entspricht einer Steigerung von 33,18 % zum Vorjahr Senkungen gab es in 68 Gemeinden (30,09 %); entspricht einer Steigerung von 0 auf 30,09 % zum Vorjahr
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