Berlin-Brandenburg (VBB), Hamburger Verkehrsverbund (HVV), Mitteldeutscher Verkehrsverbund in Sachsen-Anhalt). Attraktive zielgruppenspezifische Tarifangebote, wie zum Beispiel für Auszubildende und Studierende, ein landesweit kostenfreies Schülerticket und attraktive Job-Ticket- Angebote, fördern die Nutzung des ÖPNV und machen das Land als Ausbildungs- und Wirtschaftsstandort attraktiv. Diese Angebote gilt es in Kombination mit dem Deutschlandticket zu entwickeln und durch das Land langfristig und finanziell hinreichend zu sichern. Neue Antriebstechnologien fördern! Mit dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) wird die europäische Richtlinie (EU) 2019/1161 „Clean Vehicles Directive“ (CVD) in Deutschland umgesetzt. Die gesetzlichen Vorgaben werden in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen in alternative Antriebstechnologien und notwendige Infrastrukturen erfordern, die einer angemessenen, mittelstandsfreundlichen und technologieoffenen Förderung bedürfen. Dabei müssen auch eigenwirtschaftliche Verkehrsunternehmen berücksichtigt werden. Die Verkehrsunternehmen benötigen Unterstützung von Bund, Land und auf kommunaler Ebene für diese Kraftanstrengung und zugleich Planungssicherheit für nachhaltige Investitionen – zum Beispiel in neue Fuhrparks und die notwendige Infrastruktur. Multimodale Angebote für die Fläche ausbauen! Klassische Drehscheiben der Intermodalität (Park+Ride-/ Bike+Ride-Anlagen) und neue ergänzende Mobilitätsangebote wie On-Demand-Mobilität oder Bike Sharing müssen im Land und in den Kommunen flächenhaft als Zubringer zum ÖPNV entwickelt und ausgebaut werden. Die Taxi- und Mietwagenbranche sollte bei der Umsetzung solcher integrativen Angebote einbezogen werden. Ein Netz von kleineren und größeren Mobilitätsstationen stellt die physische Verbindung zwischen ÖPNV und neuen Mobilitätsformen her. Digitalisierung vorantreiben! Zur Erbringung von Verkehrsleistungen und Echtzeitinformationen im sonstigen ÖPNV sollte der Einsatz von rechnergestützten Betriebsleitsystemen erfolgen. Die Schaffung einer Datendrehscheibe für Echtzeitdaten zur Anschlusssicherung und zur Fahrgastinformation sollte angestrebt werden und die Datenweitergabe an die etablierte landesweite Fahrplanauskunft der VMV erfolgen. Diese sollte zudem um eine verkehrsträgerübergreifende Preisauskunft und um Funktionalitäten zur Bestellung flexibler Bedienformen erweitert werden. Eine Initiative für ein landesweit verfügbares E-Payment und verkehrsträgerübergreifendes E-Ticketing wäre ebenso wichtig. Taktfahrplan ausweiten, Angebote verdichten und besser verknüpfen! Das im Auftrag der Landesregierung im Jahr 2021 erstellte Gutachten „ÖPNV-Zukunftsvisionen für MecklenburgVorpommern“ enthält viele zukunftsorientierte Ansätze zur Beseitigung von Schwachstellen und zur Weiterentwicklung. Die öffentlichen Verkehrsangebote müssen angebotsorientiert weiterentwickelt und untereinander optimal verknüpft werden. Die Schaffung einer Koordinierungsinstanz, wie im Landesgutachten vorgeschlagen, erscheint als ein sehr sinnvoller Weg, die Zusammenarbeit der Aufgabenträger zu verbessern. Zielsetzung muss es sein, eine weitest mögliche Integration von Fernverkehr, SPNV und sonstigem ÖPNV in den geplanten Deutschlandtakt und einem landesweiten integralen Taktfahrplan zu realisieren. Das vom Land angekündigte Konzept landesbedeutsamer Buslinien muss definiert und zeitnah umgesetzt werden. Für landesweit bedeutsame Buslinien und die Flächenerschließung sind verbindliche Bedienungsstandards zu setzen und entsprechende Verkehrsleistungen zu initiieren und landesseitig zu unterstützen. Unter Einbeziehung des Rufbusses ist eine Erweiterung auf ein flächendeckend getaktetes Angebot (möglichst Stundentakt) im ländlichen Raum anzustreben. Tarifstrukturen praxistauglicher und attraktiver gestalten! Neben der Verbesserung des öffentlichen Verkehrsangebotes ist die Schaffung transparenter und attraktiver Tarifstrukturen, ggf. langfristig eines Landes-ÖPNV-Tarifes anzustreben, mindestens jedoch weitere Verkehrs- oder Tarifverbünde im Land mit attraktiven Übergangstarifen in die angrenzenden Verkehrsverbünde auch über die Landesgrenzen hinaus (Beispiele: Verkehrsverbund Warnow (VVW), Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein (NAH.SH), Verkehrsverbund INFRASTRUKTUR – VERKEHR – MOBILITÄT 11
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