INFRASTRUKTUR – VERKEHR – MOBILITÄT 9 Investitionen in Fahrzeuge und Infrastruktur abzusichern. Die geplante Reform der LKW-Maut mit CO2-Differenzierung ab 1. Januar 2024 wird daher kritisch bewertet und ist mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken für die Transportbranche verbunden. Die dadurch geringer werdenden Restwerte der Fuhrparke, die damit verbundenen verringerten Verkaufserlöse auf dem Gebrauchtwagenmarkt und die daraus resultierende verringerte Investitionskraft zur Anschaffung von Neufahrzeugen stellen große Herausforderungen dar. Image des Verkehrsgewerbes aufwerten – Fachkräftemangel entgegenwirken! Die Branche muss dem Fachkräftemangel, insbesondere im Bereich der Berufskraftfahrer, entschieden entgegenwirken. Schon jetzt gehen in Deutschland deutlich mehr Berufskraftfahrer in Rente als neue in den Markt eintreten. Durch den demografischen Wandel, die geringe Anzahl an neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen sowie einer hohen Anzahl von abgebrochenen Ausbildungen, wird sich der Mangel an Berufskraftfahrern in den nächsten Jahren Stärkung des Verkehrsgewerbes forcieren! Die Rahmenbedingungen für das Verkehrsgewerbe sind im europäischen Konsens wettbewerbsfähig zu gestalten. Die Unternehmen der Verkehrs- und Logistikbranche leiden unter einer Vielzahl von Wettbewerbshindernissen. Ziel einer ausgewogenen und nachhaltigen Verkehrspolitik muss ein grundsätzlich verkehrsträger- und technologieoffener Ansatz sein, der lediglich Leitbilder (Leistungsfähigkeit, Umweltverträglichkeit, Sicherheit) definiert. Zur Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen müssen deshalb dort, wo Regelungsbedarf besteht, einheitliche Maßstäbe für ganz Europa und insbesondere mit Blick auf die internationale Seeschifffahrt und den Luftverkehr auch global festgelegt werden. Strategien einer „Verkehrsvermeidung“ auf der Straße müssen realistisch und ökonomisch sinnvoll sein und dürfen nicht zu einer Attraktivitätsminderung der Standorte führen. Die realen Möglichkeiten der Verlagerung von Güterverkehren auf alternative Verkehrsträger sind begrenzt. Alternativen sind unter anderem die Stärkung des kombinierten Verkehrs und die Nutzung der Kurzstreckenseeschifffahrt, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Es kommt darauf an, die spezifischen Stärken aller Verkehrsträger optimal zu nutzen, zu verknüpfen und mit innovativen Lösungen ökonomische und ökologische Ziele gleichermaßen zu verfolgen. Faire Wettbewerbsbedingungen – Bürokratie abbauen! Die Freizügigkeit auf dem europäischen Binnenmarkt ist für die Transport- und Logistikwirtschaft wettbewerbsimmanent. Die Kabotageregeln innerhalb der EU müssen unter strengere Kontrolle gestellt werden. Um den fairen Wettbewerb in der Europäischen Union für das Verkehrsgewerbe zu gewährleisten, sind ferner einheitliche Rahmenbedingungen und Sozialstandards stärker durchzusetzen. Gleichzeitig muss sich die Politik auf allen Ebenen für Bürokratieabbau im Güterverkehr einsetzen. Die Logistikwirtschaft zählt zu den am stärksten reglementierten Wirtschaftsbereichen in Deutschland. Die Regulierung erfolgt auf allen politischen Ebenen – von der EU bis zur Kommune. Diese Vorschriften müssen auf ihre Praxistauglichkeit überprüft werden. Reform der LKW-Maut mit Bedacht angehen! Das Verkehrsgewerbe beklagt zunehmende Kosten insbesondere durch steigende Steuer- und Abgabenbelastungen. Die LKW-Maut wurde jüngst zum 1. Januar 2023 erneut angehoben. Damit sinkt die Wettbewerbsfähigkeit der Branche im europäischen Maßstab. Zudem sind Planungs- und Investitionssicherheit für die Unternehmen zu gewährleisten. Diese müssen sich auf die Einhaltung von Verträgen und Förderzusagen verlassen können, um langfristige Güterverkehr 6 1/3 Ein Drittel aller Berufskraftfahrer/ innen ist 55 Jahre und älter. Allein in Deutschland fehlen jährlich zwischen 45.000 und 60.000 Lkw Fahrer/innen. Tendenz steigend. Anteil in Prozent Berufskraftfahrer/innen Erwerbstätige nach Altesgruppen 2021 Erwerbstätige insgesamt 35 bis unter 45 20 21 15 bis unter 25 3 10 55 bis unter 65 31 22 65 und älter 3 5 45 bis unter 55 29 23 25 bis unter 35 12 21 Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2023
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