Wirtschaftspolitische Positionen 2020/2021

34 34 Die finanziellen Unterstützungsleistungen für kleine und mittleren Unternehmen wie Bürgschaften, Fonds und Förderprogramme helfen Risiken erfolgreich zu minimieren. Sie sind grundsätzlich beizubehalten. Für ihre Weiterentwicklung müssen die Aspekte Praktikabilität, finanzielle Ausstattung und administrative Verschlankung im Vordergrund stehen. Die Notwendigkeit der Schaffung der praktischen Umsetzungsfähigkeit ist mit der Wirtschaft abzustimmen und bei Bedarf anzupassen. Die Instrumente müssen mit ausreichenden Finanzmitteln ausgestattet werden. Die Vielzahl der Förderprogramme ist branchen- und technologieoffen zu verschlanken. Die Prozesse von der Beantragung bis zur Abrechnung sind ebenfalls effizient, transparent und unkompliziert zu halten. Chancen der Digitalisierung des gesamten Prozessablaufes sind umzusetzen. Neugründungen mangelt es häufig an Finanzierungsmöglichkeiten in der Früh- phase. Der Kapitalbedarf in der Markteintrittsphase steigt bei ungewissen Markt- erfolgen. Die Beteiligungsfonds des Landes können nur einen kleinen Teil der notwendigen Finanzierungen befriedigen. Besonders Technologieunternehmen haben einen hohen Bedarf, sowohl in Form von stillen als auch offenen Beteiligungen. Die Landesfonds müssen finanziell nachhaltig erweitert werden, dann kann auch zukünftig Risikokapital für innovative Start-ups und Unternehmen in der Seed-, Start-up- und Expansionsphase zur Verfügung gestellt werden. Durch das Ein- gehen von Beteiligungen können Beschränkungen bei der Fremdkapitalaufnahme überwunden und zusätzliches privates Kapital mobilisiert werden. 44. PRAKTIKABLE, BEDARFSGERECHTE ÖFFENTLICHE FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNGSFORMEN AUSBAUEN 46. UNTERSTÜTZUNG FÜR NEUGRÜNDUNGEN IN DER FRÜHPHASE GEWÄHRLEISTEN Neugegründete Unternehmen, Nachfolgen, Ausgründungen aus bestehenden Unternehmen und unternehmerische Weiterentwicklungen mit einem innovativen Anspruch und vielversprechenden Entwicklungschancen benötigen ein attraktives Finanzierungsumfeld. Institutionelle Venture-Capital-Geber sitzen allen voran in Süd- und Westdeutschland sowie im Ausland. Es müssen Strukturen geschaffen werden, in denen Unternehmen und internationale Beteiligungskapitalgeber vertrauensvoll zusammenkommen können. 45. ZUGANG ZU PRIVATEN ENTWICKLUNGSFINANZIERUNGEN VERBESSERN Das ERP-Sondervermögen und die KfW-Bankengruppe haben zur Stärkung des Venture-Capital-Marktes den Ko-Investmentfonds „coparion“ gegründet und beteiligen sich zusammen mit privaten Leadinvestoren in gleicher Höhe und zu gleichen wirtschaftlichen Konditionen an innovativen Technologieunternehmen. Eine Beteiligung der Leadinvestoren kommt ausschließlich mit privaten Mitteln in Betracht. Diese privaten Mittel könnten von der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft mbH MV aus deren eigenen Mitteln, die nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, anteilig bereitgestellt werden. 47. WACHSTUMSFINANZIERUNG FÜR GRÜNDER UND JUNGE UNTERNEHMEN FORCIEREN Bestehende Landesprogramme sollten fortgeführt und ausgebaut werden. 48. NACHFOLGE ERLEICHTERN I Finanzierung zukunftsweisend ausstatten

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