54 54 Der Dialog mit den wirtschaftlichen und politischen Partnern muss fortgeführt werden. Neue Märkte sollten für beide Seiten geöffnet und bestehende Zugänge gesichert sowie ausgebaut werden. Eine breite Kommunikation für die Vorteile eines ausgewogenen, freien sowie nachhaltigen Handels und gegen Protektionismus ist notwendig. Messeauftritte, Delegations- und Unternehmerreisen sowie Wirtschaftstage, auf denen Kontakte zu Wirtschaft und Verwaltung geknüpft und bestehende gepflegt werden können, sichern langfristig einen erfolgreichen Austausch. Die Markterschließungs- und Marktbearbeitungsinstrumente müssen bedarfsbezogen finanziell durch Förderinstrumente bzw. durch politische Flankierung begleitet werden. Bestehende Förderrichtlinien sollten den Möglichkeiten digitaler Formate Rechnung tragen und entsprechend erweitert werden. Eine aktive Akquise und Begleitung von ausländischen Wirtschaftsdelegationen, die Kontaktpflege sowie die Mitarbeit in internationalen Projekten müssen von der gesamten Landesregierung offensiv bearbeitet werden. Dies kann durch Repräsentanzen in relevanten Zielmärkten, durch Einsetzung von Wirtschaftsbotschaftern in den Partnerländern oder mit bilateral durchgeführten Veranstaltungen und Projekten erfolgen. Grundsätzlich sollten diese Aktivitäten unter Einbeziehung der Wirtschaft, der Wirtschaftskammern und der Wirtschaftsverbände initiiert und durchgeführt werden. Mit dem weltweiten Netzwerk der Auslandshandelskammer (AHK) kann die IHK-Organisation bei Markteintritten mit Kompetenzen vor Ort unterstützen und Kontakte herstellen. Die Digitalisierung bietet Chancen für eine erste Kontaktaufnahme und bei der Pflege bestehender Kontakte, z. B. durch virtuelle Unternehmerreisen und Messeauftritte. Im Mittelpunkt des internationalen Handels steht der Austausch zwischen den Unternehmen und den Märkten. Politik kann dies flankieren und sollte es auch dort unternehmen, wo es das vorherrschende politische System erfordert. Dies kann dazu beitragen, frühzeitig in neuen Märkten Fuß zu fassen und die Rahmenbedingungen für einen fairen Handel zu erläutern. Die europäische Wertgemeinschaft ist dabei nicht nur zu bewahren, sondern selbstbewusst nach außen zu präsentieren. Delegationsreisen des Landes müssen des Weiteren allen interessierten Unternehmen aus MV gleichermaßen zugänglich sein. 76. ERSCHLIESSUNG UND PFLEGE DER INTERNATIONALEN MÄRKTE BEGLEITEN 78. POLITISCHE FLANKIERUNG DORT, WO ES NÖTIG IST Unterschiedliche Reise- und Visabestimmungen der internationalen Gemeinschaft während der COVID-19-Pandemie sowie strenge Quarantänevorschriften haben dazu geführt, dass persönliche Kontakte in den Märkten und mit Partnern kaum stattfanden. Besonders betroffen sind davon kleine und mittlere Unternehmen, die sehr häufig keine Dependance im Ausland unterhalten können. In der Folge haben sich Geschäfte verlagert. Für die kleinen und mittleren Unternehmen besteht somit ein großer Nachholbedarf bei Geschäftsreisen, um den persönlichen Kontakt der bilateralen Beziehungen zu pflegen, zurückzugewinnen und neue Kunden und Aufträge zu akquirieren. Zum einen müssen Reise- und Visabestimmungen für beide Seiten gleich gelten. Zum anderen sollten Land und Bund ihre Aktivitäten zur Stärkung des Außenhandels nach der COVID-19-Pandemie wieder deutlich forcieren und auf Basis dieser Erfahrungen neu ausrichten: hinsichtlich einem stärkeren Aufbau digitaler Präsenzen, aber auch dem Ausbau der Partnerschaften vor Ort. 77. ZUGANG ZU INTERNATIONALEN MÄRKTEN WIEDERHERSTELLEN UND VERSTÄRKEN I International fair handeln
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