Wirtschaftspolitische Positionen 2020/2021

62 62 Der Außenhandel ist in seiner Vielfalt komplex. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können nicht alle Risiken überblicken und benötigen besondere Unterstützung. Gesetzliche Vorhaben, wie z. B. das Lieferkettengesetz, dürfen KMU bei der Umsetzung gegenüber großen Unternehmen nicht benachteiligen. Eine Schwächung dieser Unternehmen bedeutet auch eine Schwächung der Großunternehmen. Diese Interaktion darf nicht aus den Augen verloren werden. Kleine und mittlere Unternehmen müssen ebenfalls bei der Absicherung und Finanzierung ihrer internationalen Projekte vor Herausforderungen unterstützt werden. Exportkredite- und Investitionsgarantien sind beizubehalten. Hermesbürgschaften sind attraktiver und mit stärkerem Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen zu gestalten. Die Verwaltungsprozesse können mit den Möglichkeiten der Digitalisierung optimiert werden. Eine steuerliche Förderung besonders für kleine und mittlere Unternehmen ergänzt die Projektförderungen von EU, Bund und Land. Steueranreize für Forschung und Entwicklung reduzieren die Kosten für die Unternehmen und führen zu keinen Marktverzerrungen. Die Unternehmen agieren nach Marktchancen und können Investitionen zeitnah tätigen (time-to-market), ohne die Verwaltung zusätzlich mit Anträgen zu belasten. Degressive Abschreibungen für Investitionen sind zu erlauben. 86. KMU BEI IHREN WEITEREN HERAUSFORDERUNGEN IM AUSSENHANDEL BEGLEITEN 88. STEUERLICHE FÖRDERUNG VON FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sollten vom Arbeitseinkommen entkoppelt werden, um den Faktor Arbeit zu entlasten. Bürokratische Belastungen für die Betriebe, z. B. durch das Mindestlohngesetz – wie Regelungen zu Arbeitszeitkonten und Aufzeichnungspflichten – sowie entstehende Rechtsunsicherheiten, müssen deutlich reduziert werden. Der Renteneintritt ist flexibel zu gestalten. Möglichkeiten des Zuverdienstes sollten verbessert werden, damit es sich finanziell lohnt, sein Wissen und seine Erfahrungen auch nach dem regulären Ausscheiden aus dem Berufsleben in die Unternehmen einzubringen. Einen weiteren Anstieg der Arbeitskosten gilt es zu verhindern. 87. ARBEITSMARKT EFFIZIENT GESTALTEN 89. SPRIND WEITER AUSBAUEN UND BEKANNTER MACHEN, REFORM ZUM BEIHILFERECHT ANSTOSSEN Die deutsche Agentur für Sprunginnovationen (SprinD) hat eine Mittelausstattung von einer Milliarde Euro, verteilt auf 10 Jahre. Archetyp für die deutsche Agentur ist die US-amerikanische Darpa. Diese beim Verteidigungsministerium angedockte Agentur verfügt über Mittel von mehr als 3 Milliarden US-Dollar pro Jahr. Hemmend für SprinD wirken sich die komplexen Regelungen zum Beihilferecht aus. Dies kann nur auf EU-Ebene angegangen werden. Eine Erweiterung bzw. die Koordination mit ähnlichen Initiativen innerhalb der Europäischen Union ist zu prüfen. Des Weiteren muss SprinD auch in Mecklenburg-Vorpommern besser bekannt werden. I Sich im Bund einbringen

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