63 63 Bei der Prüfung bestehender und bei der Einführung neuer Regelungen muss in der Summe eine spürbare Entlastung der bürokratischen Aufwendungen bei den Unternehmen ankommen. Umfangreiche Beleg-, Dokumentations-, und Berichtspflichten, Meldepflichten, Antrags-, Widerspruchs- und Abrechnungsverfahren führen zu hohen Bürokratiebelastungen. Ein konkretes Beispiel ist die weiterhin bestehende Schätzung der monatlichen Sozialabgaben. Flexible Lohnmodelle bedürfen hier immer wieder einer Korrektur. Der Aufwand für Unternehmen und Verwaltung ist groß. Ein Mehrwert ist nicht erkennbar. Des Weiteren müssen für immer mehr Aufgaben und Auflagen extra Personal in den Unternehmen abgestellt werden. Das entzieht Personalressourcen, reduziert Flexibilität, verhindert Agilität und erfordert zunehmend Berater für ein externes Rechtsmanagement mit entsprechend hohen Kosten und unnötig langen Bearbeitungszeiten. Das Steuerrecht ist über die Jahre immer komplexer geworden. Es muss dringend modernisiert werden. Ein modernes Steuerrecht sollte übersichtlichen, transparenten Regeln folgen und vor der Umsetzung auf seine Praxistauglichkeit getestet werden. Für die kleinen und mittleren Unternehmen ist dies von besonderer Bedeutung, um ihren gesellschaftlichen Beitrag sinnvoll anzuerkennen. 90. BÜROKRATIEABBAU AUCH AUF BUNDESEBENE ENDLICH UMSETZEN 92. MODERNES STEUERRECHT SCHAFFEN Die Belastung durch Steuern muss deutlich auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau abgesenkt werden. Dies muss unabhängig von der Rechtsform gelten, sowohl für Personen- als auch für Kapitalgesellschaften. Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags sollte früher als geplant durchgeführt werden. Innovationsanstrengungen sollten steuerlich durch eine Förderung von Forschung und Entwicklung und Erleichterungen beim Zugang zu Wagnis- bzw. Beteiligungskapital unterstützt werden. Die Sonderregelung zur monatlichen Abgabepflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung nach § 18 Abs. 2 S. 4 (UStG) ist aufzuheben. 91. STEUERBELASTUNGEN WIRKSAM REDUZIEREN 93. UMSATZSTEUERVORANMELDUNG BEI EXISTENZGRÜNDERN
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