Wirtschaftspolitische Positionen 2026 der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

37 Wirtschaftspolitische Positionen 2026 I Sprunginnovationen fördern und regulatorische Hürden abbauen Steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung ausbauen Steuerliche Gesamtbelastung international wettbewerbsfähig senken Bürokratieabbau auf Bundesebene verbindlich durchsetzen Steuerrecht vereinfachen und praxisgerecht modernisieren Umsatzsteuervoranmeldung für kleine Unternehmen flexibilisieren Die Agentur für Sprunginnovationen (SPRIND) ist weiter auszubauen, finanziell zu stärken und auch in Mecklenburg-Vorpommern stärker zu verankern. Ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit und operative Schlagkraft müssen verbessert werden. Parallel ist auf EU-Ebene eine Reform des Beihilferechts anzustoßen, um die Förderung disruptiver Innovationen zu ermöglichen. Eine stärkere europäische Koordination vergleichbarer Initiativen ist anzustreben. Die Landesregierung soll sich beim Bund für eine deutliche Stärkung der steuerlichen Forschungs- und Entwicklungsförderung einsetzen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Steuerliche Anreize ergänzen Projektförderungen sinnvoll, reduzieren Verwaltungsaufwand und ermöglichen marktorientierte Innovationen mit kurzen Entwicklungszeiten. Degressive Abschreibungen für Investitionen sind auch über 2027 hinaus zuzulassen, um Innovations- und Investitionsanreize dauerhaft zu sichern. Die steuerliche Gesamtbelastung von Unternehmen ist auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau zu reduzieren. Dies muss rechtsformneutral für Personen- und Kapitalgesellschaften gelten. Die Landesregierung soll sich hierfür aktiv und kontinuierlich in bundespolitische Reformprozesse einbringen. Die Landesregierung muss sich im Bund für eine messbare Netto-Entlastung der Unternehmen einsetzen. Melde-, Dokumentations-, Nachweis- und Berichtspflichten sowie komplexe Abrechnungsverfahren sind deutlich zu reduzieren. Ziel ist die Einführung eines konsequenten One-Stop-Shop-Prinzips: Unternehmen sollen Daten nur einmal melden müssen. Mehrfachmeldungen und Parallelstrukturen sind abzuschaffen. Das Steuerrecht ist grundlegend zu vereinfachen und zu modernisieren. Ziel sind transparente, verständliche und praxistaugliche Regelungen, die vor ihrer Einführung systematisch auf Umsetzbarkeit geprüft werden. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen benötigen ein Steuerrecht, das ihren wirtschaftlichen Beitrag anerkennt und ohne unverhältnismäßigen administrativen Aufwand anwendbar ist. Die verpflichtende monatliche Umsatzsteuervoranmeldung für Existenzgründer ist abzuschaffen. Bis zu einer klar definierten Umsatzgrenze ist für alle Unternehmen eine vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung zu ermöglichen. 75 74 77 76 78 79 Vertiefendes Forderungspapier: » Wirtschaftspolitische Positionen der DIHK –Gute Interessenvertretung in Berlin und Brüssel

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