IHK-Magazin Wirtschaftskompass, Ausgabe 04/2023

Bürokratieabbau ist ein dickes Brett! Wenn die Notwendigkeiten offenkundig sind, kann es auch sehr schnell gehen, siehe LNG-Terminalbau. Diese Geschwindigkeit gilt es beizubehalten. Die Gunst der vielbeschworenen Zeitenwende gilt es, notwendige Beschleunigungsmaßnahmen wirklich umzusetzen. Bund und Länder diskutieren weiter über wichtige Fragen der Planungsbeschleunigung. Über die Entwicklungen möchten wir Sie in einer kurzen Zusammenfassung informieren. Eine Arbeitsgruppe der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) steht kurz vor der Einigung für den Pakt zur Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung. Einem Leak zufolge bestehen noch Unstimmigkeiten zu einzelnen Regelungsaspekten. Erfreulich ist, dass sowohl die Vorschläge der B-Länder und A-Ländern überwiegend verbindlichere Vereinbarungen gesetzlicher Erleichterungen vorsehen. Politikkoordinatoren der Länder und der DIHK hatten sich gegenüber Staatskanzleien und Ministerien für eine Umsetzung dieses Paktes eingesetzt. Die MPK am 16.03.2023 hat die Bundesregierung dringend aufgefordert, den bereits im vergangenen Jahr beschlossenen Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung abzuschließen.  BESCHLEUNIGUNG VON GERICHTSVERFAHREN Am 10. Februar 2023 hat der Bundestag dem Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich zugestimmt. Der Entwurf der Bundesregierung wurde sehr kontrovers im Rechtsausschuss diskutiert. Der Bundestag hat danach einige Änderungen vorgenommen. Insgesamt bleiben die wesentlichen Inhalte: Erleichterte Fehlerheilung, die Einschränkung der aufschiebenden Wirkung (§ 80c), Priorisierung der Verfahren bedeutsamer Infrastrukturen (§ 87c) und die Einführung spezialisierter Fachsenate (§ 188b). Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig und wird daher in wenigen Wochen in Kraft treten. Aber auch hier ist noch Luft nach oben!  BESCHLEUNIGUNG IM VERKEHRSBEREICH Innerhalb der Regierungskoalition wird weiter über die Beschleunigung der Zulassung von Verkehrsinfrastrukturen gestritten. Äußerungen der Bundesumweltministerin zufolge stößt sich das BMUV insbesondere an der Ausnahme der Umweltprüfung für Autobahnen. Dem bisher unveröffentlichten Referentenentwurf zufolge plant das BMDV, den Ausbau von im Bundesverkehrswegeplan festgesetzten Autobahnen als überragendes öffentliches Interesse festzulegen und Ersatzneubauten bis zu einer Länge von 1.500 Meter von der Genehmigungs- und UVP-Pflicht zu befreien. Beides kann zu deutlich geringeren Aufwänden der Artenschutz- oder Umweltprüfung führen. Pressemeldungen zufolge wird sich der Koalitionsschuss Anfang März wieder mit dem Thema befassen. Derzeit arbeiten wir an einer detaillierten Stellungnahme zu der Gesetzesinitiative.  BESCHLEUNIGUNG IN DER RAUMORDNUNG Die DIHK hat am 24. Januar 2023 im Bauausschuss des Bundestages bei der Anhörung des Raumordnungsänderungsgesetzes teilgenommen. Dabei hat sie die Pläne der Bundesregierung zur Erleichterung der Zielabweichung und dem Ausschluss doppelter Umweltverträglichkeitsprüfungen in der Fristenregelung für Raumverträglichkeitsprüfungen unterstützt. Gleichzeitig hat sie sich für die Integration des Raumordnungsverfahrens in die Zulassungsverfahren eingesetzt. Die kommunalen Spitzenverbände hatten erstaunlich viel Kritik am Entwurf geäußert. Die Beratungen im Bundestag dauern noch an.  BESCHLEUNIGUNG DES AUSBAUS ERNEUERBARER ENERGIEN Mit beeindruckendem Tempo hat die Bundesregierung versucht, den Ausbau Erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat eine Liste der Maßnahmen zusammengestellt. Vor Ende 2022 wurde in Brüssel die EU-Notfallverordnung zum beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien beschlossen. Sie trat am 1. Januar 2023 bereits in Kraft. Danach soll das Repowering (Artikel 5) durch kurze Genehmigungsfristen und Erleichterungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht beschleunigt werden. Zudem solle die UVP und Artenschutzprüfung zur Genehmigung von EE-Anlagen in Gebieten entfallen können, für die bereits eine strategische Umweltprüfung durchgeführt wurde. Diese weitreichende Erleichterung diskutiert die Regierungskoalition bereits im Rahmen der Änderung des Raumordnungsgesetzes. Die Gesamtliste finden Interessierte hier: https://www. bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/ausbau-der-erneuerbaren-energien.html  BESCHLEUNIGUNG IN WEITEREN BEREICHEN Auch die Planungen zur Beschleunigung der Zulassung im Bereich Bauen (große BauGB-Novelle), Telekommunikation (insbesondere Mobilfunkmasten) und Industrieanlagen laufen in den Ministerien an. Bereits zur letzten Novelle der Landesbauordnung MV hatte die IHK zu Schwerin zahlreiche Vorschläge unterbreitet. Das Bauen mit Holz wurde ausgeweitet, allerdings nicht als großer Wurf, wie wir es gefordert hatten.  WINDKRAFTOFFENSIVE IN MV Auch auf Landesebene ist Bewegung erkennbar: Zunächst hatte das Oberverwaltungsgericht Greifswald "Ping-Pong" bei der Genehmigung von Windrädern klar die Grenzen aufgezeigt. Für Fachleute ein längst überfälliges Urteil. Verweigert die Fachbehörde für Denkmalschutz die Zustimmung zu einem Windkraftvorhaben oder reagiert sie jahrelang nicht, kann die zu entscheidende Behörde das scharfe Schwert des § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz ziehen: Der Ausbau der erneuerbaren Energie steht im überragendem Gemeinwohlinteresse. Mit diesem Argument können ausbleibende oder gar abweichende Stellungnahmen bei Seite geschoben werden. Das Ping-Pong-Spiel der Diskussion in den Planungsverbänden soll beendet sein. Ein Katalog an Kriterien soll die Ausweisung von Windeignungsgebieten befördern. Rund 4,43 Prozent der Landesfläche wären bebaubar mit Windrädern. Ein Erlass des Landes MV sorgt für Verbindlichkeit. Ein weiterer Baustein auf den Weg in die autarke Energieversorgung. Weitere müssen noch folgen!  BÜROKRATIEABBAU Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung IHK ZU SCHWERIN Klaus Uwe Scheifler  0385 5103-301 scheifler@schwerin.ihk.de Wir begleiten das Thema politisch und medial weiter und freuen uns über die Unterstützung der Unternehmerinnen und Unternehmer. Senden Sie uns Informationen, Hinweise oder Fragen dazu, rufen Sie uns gerne an! Bild: Pixabay Standortpolitik  9 Wirtschaftskompass 04 | 2023

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