IHK-Magazin Wirtschaftskompass, Ausgabe 04/2023

IHK ZU SCHWERIN Peter Todt  0385 5103-401 todt@schwerin.ihk.de Dabei sollen die Erfahrungen und Kenntnisse aus verschiedenen Bereichen einfließen, um auch verschiedene Sichtweisen zu berücksichtigen. Ein zentrales ehrenamtliches Gremium ist der Berufsbildungsausschuss. Der Berufsbildungsausschuss ist paritätisch mit Arbeitgebervertretern und Arbeitnehmervertretern sowie Lehrervertretern besetzt und tagt vier Mal im Jahr. Ihm gehören sechs Beauftragte der Arbeitgeber, sechs Beauftragte der Arbeitnehmer und sechs Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen an, die Lehrkräfte mit beratender Stimme. Die Beauftragten der Arbeitgeber werden auf Vorschlag der zuständigen Stelle, die Beauftragten der Arbeitnehmer auf Vorschlag der im Bezirk der zuständigen Stelle bestehenden Gewerkschaften und selbständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung, die Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen von der nach Landesrecht zuständigen Behörde längstens für vier Jahre als Mitglieder berufen. Der Berufsbildungsausschuss wählt ein Mitglied, das den Vorsitz führt, und ein weiteres Mitglied, das den Vorsitz stellvertretend übernimmt. Der Vorsitz und seine Stellvertretung sollen nicht derselben Mitgliedergruppe angehören.  AUFGABEN Der Berufsbildungsausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören. Er hat im Rahmen seiner Aufgaben auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken. Wichtige Angelegenheiten, in denen der Berufsbildungsausschuss anzuhören ist, sind insbesondere: 1. Erlass von Verwaltungsgrundsätzen über die Eignung von Ausbildungs- und Umschulungsstätten, für das Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen, für die Verkürzung der Ausbildungsdauer, für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung, für die Durchführung der Prüfungen, zur Durchführung von über- und außerbetrieblicher Ausbildung sowie Verwaltungsrichtlinien zur beruflichen Bildung, 2. Umsetzung der vom Landesausschuss für Berufsbildung empfohlenen Maßnahmen, 3. wesentliche inhaltliche Änderungen des Ausbildungsvertragsmusters. Angelegenheiten, in denen der Berufsbildungsausschuss zu unterrichten ist, sind insbesondere: 1. Zahl und Art der der zuständigen Stelle angezeigten Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung und beruflichen Umschulung sowie der eingetragenen Berufsausbildungsverhältnisse, 2. Zahl und Ergebnisse von durchgeführten Prüfungen sowie hierbei gewonnene Erfahrungen, 3. Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten aus Ausbildungsverhältnissen, 4. Arbeitsmarktfragen, soweit sie die Berufsbildung im Zuständigkeitsbereich der zuständigen Stelle berühren.  DIE ALTERNIERENDEN VORSITZENDEN Fabian Scheller Deutscher Gewerkschaftsbund, Region Schwerin-Rostock, Rostock Steffen Timm Fertigungstechnik Nord GmbH, Gadebusch Die Sicherung der Qualität in der Berufsausbildung und die ständige Weiterentwicklung in den Bereichen der Ausbildung und Weiterbildung sind eine zentrale Aufgabe der IHK zu Schwerin. Ehrenamt sichert Qualität  Am 07.03.2023 fand die Beratung des Berufsbildungsausschusses bei den Stadtwerken in Schwerin statt. Schwerpunkte waren die Vorstellung der Berufsausbildung bei den Stadtwerken und Vorstellung des Heizkraftwerkes, das Programm „Weiterbildungsstipendium“, die Änderung der Musterprüfungsordnung zum „digitalen Prüfen in der Berufsausbildung“ und das Positionspapier „Fach- und Arbeitskräftesicherung“ der IHK zu Schwerin. Bilder: IHK 16  Titelthema Wirtschaftskompass 04 | 2023

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