IHK-Magazin Wirtschaftskompass, Ausgabe 04/2023

Die Berufsschule ist der Partner im System der betrieblichen Berufsausbildung und erfüllt mit den Ausbildungsbetrieben einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Sie vermittelt Jugendlichen in einem Ausbildungsverhältnis gemeinsam mit ausbildenden Betrieben und außerbetrieblichen Ausbildungsstätten eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Eine Anmeldung des Auszubildenden zur Berufsschule sollte vor dem Ausbildungsstart erfolgen. So hat die Berufsschule die Möglichkeit, dem Ausbildungsunternehmen die Terminplanung (Beschulungsplan) mitzuteilen. Dieser ist für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe auch auf den jeweiligen Internetseiten einzusehen. Die Ausbildungsunternehmen folgen der sachlich-zeitlichen Gliederung, die Berufsschule dem Rahmenlehrplan. Beide Dokumente sind aufeinander abgestimmt. Im Verlauf der Berufsausbildung sollten die Partner-Betrieb und Berufsschule regelmäßig aufeinander zugehen und die Schwerpunkte koordinieren. Dies kann über gemeinsame Ausbilderarbeitskreise erfolgen, Tage der offenen Türen oder Fachtagungen an der Berufsschule. In den Berufsschulen Westmecklenburgs wird der Berufsschulunterricht in zusammenhängenden Blöcken von mindestens einer Woche Dauer durchgeführt. Die Festlegung des Unterrichts regelt die Berufsschule in eigener Verantwortung nach pädagogischen Gesichtspunkten und ihren unterrichtsorganisatorischen Möglichkeiten; dabei sind die betrieblichen Ausbildungsbelange zu berücksichtigen. In der Berufsschule wird in Fachklassen für Einzelberufe oder Berufsgruppen unterrichtet; bei einer geringen Zahl von Schülerinnen und Schülern werden Landesfachklassen für Einzugsbereiche mehrerer Schulen oder Landesfachklassen für das ganze Land gebildet. Reicht die Zahl der Auszubildenden nicht aus, um Landesfachklassen einzurichten, kann die oberste Schulbehörde bestimmen, dass die Berufsschulpflicht in Fachklassen anderer Länder zu erfüllen ist. Wichtig ist das Grundverständnis, dass der Besuch der Berufsschule Pflicht für alle Auszubildenden ist. Die Pflicht zu erfüllen bzw. anzumahnen liegt sowohl in Verantwortung der Auszubildenden als auch des Ausbildenden. Das Ausbildungsunternehmen hat den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule freizustellen und anzuhalten. Dazu gehört auch, die Erwartungen des Ausbildungsunternehmens zum Berufsschulbesuch, Leistungsansprüche, Kommunikationswege und Rückmeldungen zu äußern und natürlich deren Erfüllung nach einem Berufsschulblock auch einzufordern. Der Auszubildende hat die Berufsschule zu besuchen. Geschieht das nicht, so ist nicht nur der fachliche Erfolg der Berufsausbildung gefährdet. Es muss auch damit gerechnet werden, dass aufgrund der Fehlzeiten die Zulassung zu Prüfungen verwehrt wird. Die fachliche Ausrichtung und die Unterrichtsorganisation an den fünf Berufsschulen Westmecklenburgs sind stabil. Jährlich finden die notwendigen Abstimmungen auf Landesebene statt.  DUALER PARTNER BERUFSCHULE KÖNNENLERNEN Bild: IHK/Winkler 26  Aus- & Weiterbildung Wirtschaftskompass 04 | 2023

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