IHK-Magazin Wirtschaftskompass, Ausgabe 06/2023

Um der Fachkräftekrise zu begegnen, ist eine attraktive Ausbildung für Unternehmen ein wichtiger Baustein. So sollen engagierte Schulabgängerinnen und Schulabgänger für den Betrieb begeistert und auch langfristig gehalten werden. Doch wie kann das gelingen? Ein Wettbewerbsvorteil sind integrierte Auslandsaufenthalte während der Ausbildung. Das Netzwerk Berufsbildung ohne Grenzen unterstützt Ausbildungsbetriebe bei der Planung und Umsetzung von Auslandsaufenthalten. Bei der Finanzierung helfen die Förderprogramme AusbildungWeltweit und Erasmus+. Auslandspraktika sind nicht nur etwas für Studierende – auch Auszubildende können laut Paragraph 2 des Berufsbildungsgesetzes bis zu einem Viertel ihrer Ausbildungszeit im Ausland absolvieren. In der Regel dauert ein Aufenthalt zwischen drei und sechs Wochen und findet in einem betrieblichen Kontext statt, beispielsweise durch ein Praktikum in einem Partnerunternehmen. Als Unternehmen verzichtet man während der Auslandszeit zwar auf seinen Auszubildenden – dafür kommt er mit sehr viel Gelerntem im Gepäck zurück. So belegt die Mobilitätsstudie „Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung“, die die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung durchgeführt hat, eine nachhaltige Wirkung der Lernaufenthalte: Die Auszubildenden kommen selbstbewusster und selbständiger zurück. Zudem wurden den Teilnehmer erweiterte Fremdsprachenkenntnisse und auch sehr gute Fähigkeiten in der Zusammenarbeit und Kommunikation attestiert. Betriebe äußerten im Rahmen der Studie zudem, dass das Angebot von Auslandsaufenthalten die Attraktivität des eigenen Ausbildungsangebots im Vergleich zu Wettbewerbern steigert. Ausbildungsaufenthalte sind ein deutliches Plus bei der Gewinnung von Auszubildenden und Nachwuchskräften. Ausbildungsbetriebe, die mit Auslandspraktika punkten, erhalten mehr Bewerbungen – somit wird die integrierte Auslandserfahrung ein wichtiger Baustein bei der Gewinnung und Bindung von Nachwuchskräften. Gleichzeitig verbessern die Aufenthalte die Voraussetzungen für internationale Geschäftsbeziehungen.  AUSBILDUNGWELTWEIT UND ERASMUS+ Global lernen – von Anfang an: Das ermöglichen das Förderprogramm Erasmus+ der Europäischen Union (EU) und das Förderprogramm AusbildungWeltweit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Beide Programme bezuschussen Auslandsaufenthalte von Auszubildenden, Ausbilderinnen und Ausbildern und finanzieren darüber hinaus auch Besuche zur Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes. Während Erasmus+ vor allem Auslandsaufenthalte in Europa fördert, bezuschusst AusbildungWeltweit Aufenthalte außerhalb der EU und rund um den Globus. Förderanträge können von Ausbildungsbetrieben, Kammern, beruflichen Schulen und anderen Einrichtungen der Berufsbildung gestellt werden. Bei Erasmus+ können sich Auszubildende aber auch direkt auf vorhandene Erasmus+-Stipendien der sogenannten Poolprojekte bewerben.  BERUFSBILDUNG OHNE GRENZEN Im Fokus des Netzwerks Berufsbildung ohne Grenzen steht die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Auszubildenden, jungen Fachkräften sowie Berufsbildungspersonal zu Auslandspraktika in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Beraterinnen und Berater haben ihren Sitz an Industrie- und Handelskammern (IHKs) sowie Handwerkskammern (HWKs) und sind auf einer Beraterlandkarte auf www.berufsbildung-ohne-grenzen.de verzeichnet. Initiiert wurde das Programm vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) (heute Deutsche Industrie- und Handelskammer) sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanziell unterstützt.  DIE WICHTIGSTEN RAHMENBEDINGUNGEN IM ÜBERBLICK  Nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 2, Absatz 3) kann jeder und jede Auszubildende einen Teil der Ausbildung im Ausland verbringen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des Betriebs und der Berufsschule. Wichtig ist: Bei einem Auslandspraktikum handelt es sich nicht um Urlaub.  Der Zeitpunkt kann individuell festgelegt werden, so dass dieser bestmöglich in den Ablauf der Ausbildung passt. Empfehlenswert ist der Aufenthalt nach der Zwischenprüfung bis zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung und frühestens im 2. Ausbildungsjahr. Für die Zeit des Auslandsaufenthalts müssen sich Auszubildende von der Berufsschule freistellen lassen. Für Auszubildende im Blockunterricht bieten sich Auslandsaufenthalte während der schulfreien Zeit an. Ausbildung mit Auslandsaufenthalten attraktiv gestalten  SIE MÖCHTEN AUCH AUSLANDSAUFENTHALTE FÜR IHRE AUSZUBILDENDEN ODER IHRE AUSBILDERINNEN UND AUSBILDER ERMÖGLICHEN? Mehr über die Fördermöglichkeiten von Erasmus+ und AusbildungWeltweit erfahren Sie unter:  www.na-bibb.de/erasmus-ausbildung  www.ausbildung-weltweit.de/unternehmen Die Erasmus+-Stipendienplätze für Auszubildende finden Sie unter:  www.meinauslandspraktikum.de/stipendienfinder Beraterinnen und Berater des Netzwerks Berufsbildung ohne Grenzen finden Sie unter:  www.berufsbildung-ohne-grenzen.de Bild: AdobeStock Aus- & Weiterbildung  25 Wirtschaftskompass 06 | 2023

RkJQdWJsaXNoZXIy MTkyOTU0Ng==