IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 07, 08/2023

Interessierten Unternehmerinnen und Unternehmern bietet das Landesförderinstitut die Möglichkeit der einzelbetrieblichen Förderung für Messestände außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern. Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern mit weniger als 250 Beschäftigten können gefördert werden. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Standflächenmiete sowie mit der Messe verbundene direkte Dienstleistungen des Messeveranstalters. Dies gilt für jährlich maximal drei Beteiligungen an Messen und Ausstellungen außerhalb von MV. Startup-Unternehmen erhalten generell eine Zuwendung, wenn sie sich an einem Gemeinschaftsstand des Landes beteiligen. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme erhalten bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximal 6.000 Euro je Messe. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme erhalten bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben mit maximal 6.000 Euro und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und entweder höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme erhalten bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 6.000 Euro je Messe. Unternehmen, die zum Zeitpunkt des Beginns der Messe oder Ausstellung nicht älter als fünf Jahre sind (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung), erhalten eine Start-Up Förderung in Form einer Pauschale in Höhe von 2.000 EUR. Dabei gilt: Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 1.000 Euro sind von der Förderung ausgeschlossen. Zu beachten ist: der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens, d. h. vor Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z. B. mit dem Messeveranstalter) im Landesförderinstitut MV einzureichen. Mit Antragseingang gilt der vorzeitige Vorhabenbeginn als genehmigt und es kann auf eigenes finanzielles Risiko begonnen werden. Wer bisher noch wenig Erfahrung im Messegeschäft gesammelt hat und den organisatorischen Aufwand minimieren möchte, für den kommt die Nutzung des Firmengemeinschaftsstandes des Landes in Frage. Die IHK zu Schwerin steht gerne für Anfragen zur Verfügung, auf welchen Messen der Gemeinschaftsstand zum Einsatz kommt. Informationen zur Messeförderung unter www.lfi-mv. de/foerderfinder/ messen-undausstellungen  Firmengemeinschaftsstand des Landes MV auf der Hannover Messe 2023  GEMEINSCHAFTSSTAND FÜR MV Messeförderung des Landes nutzen Bilder: W-R Knoll / IHK Schwerin IHK ZU SCHWERIN Dr. Wolf-Rüdiger Knoll  0385 5103-208 knoll@schwerin.ihk.de Titelthema  27 Wirtschaftskompass 07|08|2023

RkJQdWJsaXNoZXIy MTkyOTU0Ng==