IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 07, 08/2023

Vom Anorak bis zur Zahnseide: Die Pläne der EU, den Einsatz von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) zu beschränken, würden unzählige Produkte und Prozesse betreffen. Die praktischen Auswirkungen können Sie im Rahmen einer Konsultation beschreiben. Eine Handreichung der DIHK hilft dabei. Verschiedene Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Norwegen und Schweden haben bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA Anfang 2023 einen Beschränkungsvorschlag für PFAS eingereicht. Betroffen ist die gesamte Stoffgruppe, die rund 10.000 unterschiedliche Verbindungen umfasst. Verboten werden sollen die Herstellung, Einfuhr, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen an sich und – ab einer bestimmten Konzentrationsgrenze – auch als Bestandteil anderer Stoffe, in Gemischen und in Erzeugnissen. Zeitlich befristete Ausnahmeregelungen sind nur für wenige spezifische Verwendungen vorgemerkt.  VORTEILE IN DER PRODUKTION, NACHTEILE IN DER UMWELT PFAS sind sehr stabile Verbindungen und wirken wasser-, fett- sowie schmutzabweisend. Entsprechend beliebt ist ihr Einsatz in unzähligen Verbraucherprodukten wie etwa Verpackungen, Kochgeschirr oder Medizinprodukten. Zudem kommen sie als Bestandteil vieler industrieller Spezialanwendungen zum Einsatz – beispielsweise bei der Herstellung von Halbleitern und Membranen für Brennstoffzellen oder in der Wasserelektrolyse. Wenn PFAS in die Umwelt gelangen, können sich ihre vorteilhaften Eigenschaften als Problem erweisen: Die stabile Bindung zerfällt unter natürlichen Umweltbedingungen nicht, reichert sich in Böden, Gewässern und Organismen an und kann gesundheitsgefährdend wirken. Die EU möchte deshalb den regulatorischen Rahmen verschärfen und strebt einen Ausstieg aus der Stoffgruppe der PFAS an.  KONSULTATION LÄUFT BIS ENDE SEPTEMBER Inwieweit das aus Unternehmenssicht praktikabel ist und welche Folgen zu erwarten sind, soll im Rahmen einer öffentlichen Konsultation zum aktuellen Beschränkungsvorschlag ermittelt werden. Bis zum 25. September 2023 bietet die ECHA der Wirtschaft die Möglichkeit, Einfluss auf den Regulierungsprozess zu nehmen. Die in bei der Konsultation gesammelten Daten bilden die Grundlage für die Stellungnahmen der wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA, die an die Europäische Kommission weitergeleitet und abschließend mit den EU-Mitgliedstaaten entschieden werden. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) empfiehlt deshalb den betroffenen Unternehmen, sich jetzt zu engagieren. Reichen Sie, wenn möglich, weiterführende Informationen, wissenschaftliche und technische Daten oder sozioökonomische Analysen ein. Besonders wichtig ist Ihr Know-how mit Blick auf im Vorschlag fehlende Verwendungen sowie auf potenzielle oder zusätzliche, noch nicht vorgeschlagene Ausnahmen. Rund 10.000 Chemiekalien sollen in der EU verboten werden Weitere Informationen mit den Handlungsempfehlungen sowie dem Zugang zur Konsultation unter www.ihkzuschwerin.de (Such-Nr. 5822186). IHK ZU SCHWERIN Thomas Lust  0385 5103-308 lust@schwerin.ihk.de Innovation & Umwelt  41 Wirtschaftskompass 07|08|2023

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