IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 09/2023

Am 05.07.2023 stimmten die Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg bei ihrer Sitzung in Wismar dem Abschluss der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms im Bereich der Siedlungsentwicklung zu. Hintergrund der notwendigen Überarbeitung war, dass sich die bisherige Steuerung der Siedlungstätigkeit in nicht-zentralörtlichen Gemeinden am Wohnungsbestand orientierte. Das neue Verfahren bemüht sich, den Gemeinden mehr Handlungsspielraum zu geben. 0,6 Hektar netto Wohnbaufläche pro 500 Einwohner für den Bau von privaten Häusern werden nun bis 2033 gewährt. Die Gemeinden können dabei selbst entscheiden, wie viele Häuser auf der Erweiterungsfläche stehen sollen. Sofern die Gemeinde zudem „als Siedlungsschwerpunkt festgelegt ist, in einem Tourismusschwerpunktraum liegt, ein überdurchschnittliches Einpendleraufkommen aufweist, infrastrukturell bzw. lagebezogen prädestiniert ist oder eine bilaterale Kontingentverschiebung mit einer anderen nicht-zentralen Gemeinde desselben Nahbereiches vereinbart wurde“, darf diese weitere 0,3 Hektar (netto) pro 500 Einwohnern innerhalb der nächsten zehn Jahre bebauen. Doch warum gibt es überhaupt eine Begrenzung? Mit der Lenkung der wohnbaulichen Entwicklung von Dörfern und kleinen Gemeinden möchte die Regionalplanung eine Zersiedlung vermeiden, um die Kosten für die infrastrukturelle Entwicklung nicht aus dem Ruder laufen zu lassen. Hierfür kommt deutschlandweit seit Jahrzehnten das Zentrale-Orte-Prinzip zur Anwendung, das den größeren Orten mehr Entwicklungsspielräume lässt, aber auch mehr Verantwortung für die Versorgung der Umlandgemeinden zuschreibt.  NEUER PLANUNGSBEIRAT ENERGIE, UM FLÄCHENZIELE DES BUNDES ZU ERREICHEN Ebenfalls im Rahmen der Sitzung stimmten die Mitglieder der Verbandsversammlung in Wismar der Gründung eines regionalen Planungsbeirates Energie zu. Der Beirat rekrutiert sich zukünftig aus Vertretern der jeweiligen Gebietskörperschaften und umfasst insgesamt zwölf Mitglieder. Hintergrund dieser Entscheidung ist das vom Bund vorgegebene Ziel, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2032 insgesamt 2,1 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete ausweisen muss. Diese Flächenkulisse gilt es auch für die jeweiligen Regionalen Planungsverbände zu erreichen. Da sich die Verbandsvertreter in den vergangenen Jahren nicht auf ein gültiges Regelwerk zur verbindlichen Ausweisung von Windeignungsgebieten einigen konnten, soll der Beirat auf der Grundlage der neuen gesetzlichen Zielstellung zukünftig den Planungsprozess und die zur Anwendung kommenden Kriterien bei der Findung geeigneter Gebiete für Windanlagen in kleinerer Runde überprüfen und gegebenenfalls Änderungsvorschläge unterbreiten. Denn eine vorausschauende Planung ist schon deshalb wichtig, weil bei Nichterreichung der Ziele Windenergieanlagen als privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich auch außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete zulässig sind.  SIEDLUNGSPROGRAMM Regionaler Planungsverband Westmecklenburg Bilder: IHK/info@paperheroes.de; WJD IHK ZU SCHWERIN Dr. Wolf-Rüdiger Knoll  0385 5103-208 knoll@schwerin.ihk.de 24  Standortpolitik Wirtschaftskompass 09 | 2023

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