IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 09/2023

Bilder: IHK; Iago Corazza Mit einer Digitalisierungsnovelle im Baugesetzbuch werden Bauleitpläne unter anderem künftig online veröffentlicht und Genehmigungsverfahren vereinfacht, damit das Bauen und Planen von Gebäuden schneller geht. Weitere Änderungen im Baugesetzbuch erleichtern den Wiederaufbau nach Katastrophen und den Bau von Schulen und Kitas. Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften ist im Wesentlichen am 7. Juli 2023 in Kraft getreten und Teil der drei Maßnahmenpakete der Bundesregierung zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Zu den zentralen Inhalten der Novelle zählen:  die Einführung des digitalen Beteiligungsverfahrens wird zum Regelverfahren für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Die digitale Veröffentlichung wird zur Regel, die analoge Auslegung der Planungsunterlagen bleibt aber erhalten, um allen Teilen der Bevölkerung eine Beteiligung zu ermöglichen.  das Verfahren bei einer erneuten Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden im Falle von Änderungen in den Planungsentwürfen wird gestrafft. Bei Planänderungen sollen erneute Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen und deren Auswirkungen auf den Planentwurf eingeholt werden.  Die Frist für die Genehmigung bestimmter Bauleitpläne wird von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Das gilt für alle Flächennutzungspläne und für solche Bebauungspläne, die nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt sind.  eine Wiederaufbauklausel zur Bewältigung von Naturkatastrophen mit erheblichen Auswirkungen auf den Gebäude- und Infrastrukturbestand wird ergänzt. So können in einem möglichen Katastrophenfall dringend benötigte Gebäude wie Wohnungen, Supermärkte oder Kitas schnell und unkompliziert errichtet werden. Gebäude können z. B. örtlich versetzt wiederaufgebaut werden, um künftige Schäden zu vermeiden.  planungsrechtliche Erleichterungen für den Bau von Wind- und Sonnenenergie-Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten sowie für kleinere Agri-Photovoltaik-Anlagen bei landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben durch die ausdrückliche Einbeziehung dieser Anlagen in das Baugesetz und die Baunutzungsverordnung  die Erteilung von bauplanungsrechtlichen Ausnahmen und Befreiungen für soziale Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Einrichtungen der Jugendhilfe und soziale Beratungsstellen  neben dem Bauleitplanverfahren ändert die Novelle das Windenergieflächenbedarfsgesetz: Beim Flächenbeitragswert werden zukünftig ausschließlich solche Flächen angerechnet, für die standardisierte Daten geografischer Informationssysteme vorliegen. Die Regelung soll ein effektives Monitoring der Flächenausweisungen für die Windenergie an Land ermöglichen. Ist die Zukunft des Bauens mit Lehm digital? Diese Frage wurde am 22. Juli auf dem in Kooperation mit der IHK zu Schwerin organisierten Europäischen Lehmbautag in Wangelin diskutiert. Die Veranstaltung der Europäischen Bildungsstätte für Lehmbau eröffnete Ute Hennings, Direktorin des ebenso kooperierenden Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) MecklenburgVorpommern. Thomas Kölzer vom Institut für digitales und autonomes Bauen der TU Hamburg zeigte eingangs, wie Computerhunde („e-Dog“) selbstständig Innenräume kartieren oder mit "digitalen Zwillingen" von Bauten, deren Erhaltung gesteuert werden kann. Laut Kölzer mache der Fachkräftemangel die Digitalisierung am Bau unumgänglich. Auch sei sie für Qualität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit entscheidend.  INTERNATIONALE EXPERTISE Die Vortragenden veranschaulichten, wie gut computergestütztes Entwerfen und Bauen mit Lehm harmonieren können. In einer Liveschaltung aus Italien stellte Massimo Moretti, CEO von WASP, die Arbeit des Herstellers von 3D-Lehm-Druckern vor. Wie nachhaltig, schön und autark der 3D-Lehmdruck sein kann, zeigt deren neuestes Projekt ITACA. Morettis Wunsch, mit in 3D-gedruckten Lehm Wohnraum für Arme zu schaffen, verkehrt sich derzeit etwas ins Gegenteil, wie der Pop-up-Store eines Luxusgüterherstellers in Dubai zeigt. Nestor Beguin vom Institut für fortgeschrittene Architektur Katalonien, IAAC, (Spanien) stellte vor, was beim Drucken mit Lehm technisch bereits machbar ist. Die Katalanen nutzen beispielsweise die Stabilität gebende wabenartige Struktur 3D-gedruckter Wände, um darin die Klimatisierung und andere Infrastruktur unterbringen.  WERTSCHÖPFUNG IN DER REGION Leon Radeljc vom renommierten Berliner Architekturbüro ZRS wies nach, dass Lehm in jedem Falle der nachhaltigste Baustoff ist, dass die Bilanz jedoch stark vom Transport des Materials abhängt. Ein indirektes Plädoyer, Lehm regional zu gewinnen, was letztlich auch der Wertschöpfung in MV zugutekommt. Abgerundet wurde der Lehmbautag von Josua Dann und Esther Weise [rechts im Bild] vom Wismarer tryk.lab die mit Lehm/Ton in 3D-gedruckte Produkte vorstellten. Europäischer Lehmbautag 2023  Wohnraum aus Lehm Digitalisierungsnovelle im Baugesetzbuch IHK ZU SCHWERIN Dr. Wolf-Rüdiger Knoll  0385 5103-208 knoll@schwerin.ihk.de 28  Existenzgründung & Unternehmensförderung Wirtschaftskompass 09 | 2023

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