IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 09/2023

bundesweit den Anschluss vieler Objekte via Gasleitung an die umgewandelten erneuerbaren Energien. Technologieoffenheit und FuE sind auch hier mit zu bedenken und werden auch weiterhin durch die IHKs mit eingebracht in die vielen oft vernetzten Gesetzgebungsvorhaben.  DEUTSCHLANDTEMPO BEI DER UMSETZUNG INDUSTRIESTRATEGIE! Und im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern sollte sich das Engagement der Landesregierung bei Ausbau von EE-Anlagen bei Wohnen und Gewerbe nicht auf Schlagworte wie Balkonkraftwerk oder Gründe Gewerbegebiete reduzieren lassen. Mit dem „Deutschlandtempo“ kann und muss es gelingen, Gewerbegebiete direkt an Wind- und Solarparks anzuschließen und den Ausbau eigener Erzeugungsanlagen auf den Dächern oder Parkplatzflächen vieler Unternehmen voranzubringen. Auch insoweit lohnt ein Blick zurück! In die Industriestrategie MV 2030 Kapitel 1: „Industrieelle Basis sichern und ausbauen“. Die dort formulierten Handlungsempfehlungen H bis N sind der Handlungsrahmen.  WÄRMEPLANUNG Im Zuge der Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurden den Kammern die Eckpunkte des Wärmeplanungsgesetzes und der Eckpunkte des Wärmeregisters zur Stellungnahme zugeleitet. Die flächendeckende ausreichende Versorgungsinfrastruktur ist hier die Grundlage der Nah- und Fernwärmeversorgung. Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechend kann sich so ein angemessener Mix aus individueller Wärmeversorgung und gebündelter Nah- und Fernwärme ergeben. Das GEG und das Wärmeplanungsgesetz müssen aufeinander abgestimmt werden, so der Appell der IHK-Organisation. Auch das Primat der Technologieoffenheit und der Energiesicherheit wurde durch die DIHK hervorgehoben. Aus der Sicht der Wirtschaft muss eine Planungssicherheit für die notwendige Wärmeversorgung ermöglicht werden. Abwärme aus Produktionsprozessen könnten integraler Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung werden. Bislang scheiterten mögliche Kooperation von Unternehmen an kaum nachvollziehbaren Regularien. Die IHKs hatten ein deutliches Vorziehen der Planungen eingefordert. Darauf aufbauend kann die Wirtschaft erst reagieren, sollen sich bereits getätigte oder anstehende Investitionen aus unternehmerischer Sicht rentieren.  WASSERSTOFFSTRATEGIE 2.0 Neben den zahllosen Gesetzesvorhaben wurde Ende Juli 2023 die fortgeschriebene nationale Wasserstoffstrategie des Bundes vorgelegt. Was die Wirtschaft seit langem gefordert hatte wurde nun durch das Kabinett verabschiedet: Beschleunigter Markthochlauf für Wasserstoff, seiner Derivate und der Wasserstoffanwendungen mit dem Ziel, dass 2030 Wasserstoff ausreichend verfügbar sein soll. Das dafür notwendige H2-Netz soll bis 2027/2028 aufgebaut werden. Wobei auch hier die Prämisse gilt, den Fokus nicht nur auf die großen Erzeugungs-, Import und Speicherzentren zu legen. Wichtig für Mecklenburg-Vorpommern wird sein, frühzeitig die Bedarfe genauer festzuhalten, wo und in welchen Mengen der Wasserstoff benötigt wird. Hilfreich dabei sind die Erfahrungen Dritter bei der Umstellung der Produktion weg vom Gas hin zu Wasserstoff. Ein bedeutender Hersteller von hitzebeständigen Glasprodukten kann hier als ein Vorreiter angesehen werden. Bei zahlreichen Industriebetrieben, auch aus der Ernährungswirtschaft, kann ein solcher Schritt möglich sein. Voraussetzung ist jedoch die Verfügbarkeit dieses Energieträgers. Und nicht zuletzt könnten Gaskraftwerke hin zur klimaneutralen Energieerzeugung von Strom und Nah- sowie Fernwärme umgestellt werden. Unternehmen der Logistikbranche und Industrieunternehmen mit eigenem LKW-Fuhrpark stehen bereits in den Startlöchern. Voraussetzung für deren Investitionsentscheidungen ist jedoch die Verfügbarkeit von Wasserstoff. Ein Betankungsnetz muss auch mit Begleitung des Landes MV zeitnah aufgebaut werden.  NETZENTGELTE UND STROMTRASSENAUSBAU Die zentralen "Lebensadern" der Wirtschaft sind und bleiben die Hauptinfrastrukturachsen. Zahlreiche Stromleitungen müssen neu gebaut, andere ertüchtigt werden. Dies betrifft die Höchstspannungsnetze und in den Regionen den Bereich der Mittel- und Niederspannung zur Integration der neuen EEG-Anlagen. Mit den Regionen und den Netzbetreibern abgestimmte Netzentwicklungspläne sind das eine. Es folgen Planungs- und Genehmigungsverfahren mit unterschiedlichsten Anforderungen und Geschwindigkeiten. 119 bereits gesetzlich festgeschriebene Vorhaben mit zusammen 13.899 Trassenkilometern sind Ausdruck der gewaltigen Herausforderungen. Neben der zeitlichen Dimension müssen die Streitfragen der Netzentgelte schnellstmöglich geklärt werden. Der Norden versorgt den Süden und die Mitte Deutschlands mit Energien aus EEG-Anlagen. Hier müssen die Umlagemaßstäbe deutlich angepasst werden, soll der Ausbau nicht ins Stocken geraten. Eine Wälzung aller Kosten mit einem einheitlichen Verteilmaßstab sind ein Ziel. Dies betrifft die Bereiche Höchst- und Mittelspannung, teilweise sicherlich auch bei den Verteilnetzen, sofern bedingt durch den Auf- und Ausbau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien zur deutschlandweiten Nutzung des Stroms! Dabei dürfen jedoch nicht die bisherigen Investitionskosten, die der Norden weitgehend alleine geschultert hatte, finanziert durch hohe Netzentgelte zu Lasten der Einwohner und der Wirtschaft, in Vergessenheit geraten. Noch gibt es auch unter den Bundesländern keine einheitliche Meinung. Soll die Energiewende gelingen und sollen alle Bundesländer gleichermaßen davon profitieren, muss der Norden eine Honorierung seiner Sonderrolle bekommen. Aber Achtung: Insbesondere die südlichen Bundesländer hinken beim Netzausbau deutlich hinterher. Und das oftmals seit den 70er und 80er Jahren. Dieser Investitionsstau kann und darf nicht kostenmäßig den übrigen Bundesländern durch eine Umlage auf die künftige Netzentgeltwälzung angelastet werden! IHK ZU SCHWERIN Thomas Lust  0385 5103-308 lust@schwerin.ihk.de IHK ZU SCHWERIN Klaus Uwe Scheifler  0385 5103-301 scheifler@schwerin.ihk.de Innovation & Umwelt  39 Wirtschaftskompass 09 | 2023

RkJQdWJsaXNoZXIy MTkyOTU0Ng==