IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 09/2023

Die Europäische Kommission hat am 30. Juni 2023 einen an den Rat gerichteten Bericht zu den Fortschritten der Arbeiten an der „Säule I“ zu steuerlichen Herausforderungen auf Ebene der OECD erstellt. Artikel 57 der EU-Richtlinie zur Mindestbesteuerung verpflichtet die Kommission dazu.  NEUVERTEILUNG VON BESTEUERUNGSRECHTEN In dem Bericht geht es um eine Bewertung der Umsetzung des ersten Teils einer zweiteiligen Erklärung von annähernd 140 Staats- und Regierungschefs vom Oktober 2021. Teil oder Säule I regelt die Neuverteilung von Besteuerungsrechten zwischen sogenannten Sitzstaaten, in denen sich die Sitze großer multinationaler Unternehmen befinden, und den "Marktstaaten", wo sich die Käufer befinden. In dem Bericht unterstreicht die Kommission die bisher erzielten Fortschritte und fordert alle Teilnehmer auf, letzte Anstrengungen zu unternehmen, um eine Einigung über die Umsetzung dieser ersten Säule zu erzielen.  UMSETZUNG DURCH MULTI-LATERAL CONVENTION Das Verhandlungsergebnis soll durch die Gruppe der Unterzeichnerstaaten mittels eines mehrseitigen internationalen Vertrages (multi-lateral convention, MLC) und nicht bilateral umgesetzt werden. Während das OECD-Sekretariat das Paket aus MLC und der erläuternden Erklärung noch im Juli vorlegen will, so die EU-Kommission, soll die Unterzeichnung erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden, voraussichtlich Ende 2023. Die Kommission hat ebenso erklärt, dass sie alles dafür tun werde, um eine rechtzeitige Umsetzung der ersten Säule auf EU-Ebene zu gewährleisten.  EINHEITLICHE UMSETZUNG SOLL CHANCENGLEICHHEIT WAHREN Die OECD-Initiative bringt weitreichende Änderungen des internationalen Ertragsteuersystems für Unternehmen mit sich. Für Unternehmen in der EU ist es aus Wettbewerbsgründen wichtig, dass die Regeln beider Säulen sowohl zusammen als auch einheitlich umgesetzt werden. Bei der Mindestbesteuerung ist die Europäische Union gleichsam in Vorleistung gegangen. Umso aufmerksamer verfolgt sie nun, dass ihre außereuropäischen Vertragspartner bei der Umsetzung in nationales Recht nachziehen.  EUROPÄISCHE KOMMISSION Internationale und europäische Unternehmensbesteuerung IHK ZU SCHWERIN Thilo Krüger  0385 5103-514 krueger@schwerin.ihk.de International  47 Wirtschaftskompass 09 | 2023

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