IHIK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 10/2023

Bilder: Um der Fachkräftekrise zu begegnen, ist eine attraktive Ausbildung für Unternehmen ein wichtiger Baustein. So sollen engagierte Schulabgängerinnen und Schulabgänger für den Betrieb begeistert und auch langfristig gehalten werden. Doch wie kann das gelingen? Ein Wettbewerbsvorteil sind integrierte Auslandsaufenthalte während der Ausbildung. Das Netzwerk Berufsbildung ohne Grenzen unterstützt Ausbildungsbetriebe bei der Planung und Umsetzung von Auslandsaufenthalten.  SCHON WÄHREND DER AUSBILDUNG BERUFSERFAHRUNG IM AUSLAND SAMMELN - DAS GEHT! Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin  führt hierbei die notwendigen Beratungen für Unternehmen und Auszubildende durch,  unterstützt die Unternehmen bei der Planung, Durchführung, Auswertung und Abrechnung von Mobilitätsprojekten,  führt die Abstimmung zwischen den ausbildenden Parteien (Unternehmen, Auszubildende, Berufliche Schule, Kooperationspartner) durch und  unterstützt bei der Informationssuche nach aktuellen Förderprogrammen.  VERTRAGLICHE REGELUNG Jeder Auslandsaufenthalt muss als Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte in den Ausbildungsvertrag aufgenommen werden, gegebenenfalls auch nachträglich über eine Zusatzvereinbarung. Es empfiehlt sich außerdem, einen Vertrag zwischen dem aufnehmenden Betrieb und dem entsendenden Betrieben sowie zwischen aufnehmenden Betrieb und dem Auszubildenden zu schließen.  AUSBILDUNGSVERGÜTUNG Auch während des Auslandsaufenthalts ist der entsendende Ausbildungsbetrieb verpflichtet, die Ausbildungsvergütung zu zahlen. Gegebenenfalls kann mit dem aufnehmenden Betrieb vereinbart werden, dass dieser einen Teil der Vergütung übernimmt.  REISEKOSTEN Die Reise- und Unterbringungskosten werden von den Auszubildenden selbst getragen. Es besteht die Möglichkeit, über verschiedene Förderprogramme Zuschüsse zu erhalten.  INFORMATIONSPFLICHTEN Der Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet, jeden Auslandsaufenthalt bei der IHK anzuzeigen. Dauert der Auslandsaufenthalt länger als vier Wochen, muss mit der IHK ein Ausbildungsplan abgestimmt werden.  BERUFSSCHULE Der Auszubildende muss eine Freistellung bei der Berufsschule beantragen. Im Ausland muss keine vergleichbare Berufsschule besucht werden, der Auszubildende ist aber dazu verpflichtet, den versäumten Berufsschulstoff selbständig nachzuarbeiten.  BERICHTSHEFT Die Pflicht zur Führung eines Berichtsheftes besteht auch im Ausland. Um den Auslandsaufenthalt gut vorzubereiten, gibt es einiges zu beachten. Ihre Fragen richten Sie gern vorab per Mail an unsere Fachberaterin Niki Laura Vogt.  KURZ ERKLÄRT Der Auslandsaufenthalt während der Ausbildung Veranstaltungstipp: Gemeinsam mit dem Regionalen Beruflichen Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin – Wirtschaft und Verwaltung wird die IHK zu Schwerin am 23. Oktober 2023 eine Informationsveranstaltung zum Thema „Auslandsaufenthalte für Auszubildende“ geben. IHK ZU SCHWERIN Niki Laura Vogt  0385 5103-421 vogt@schwerin.ihk.de Bild: Pixabay Aus- und Weiterbildung  25 Wirtschaftskompass 10 | 2023

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