IHIK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 10/2023

Bild: Landkreis Nordwestmecklenburg Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und die Länder verlängern die Fristen für noch ausstehende Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen. Die Schlussabrechnungen für die Pakete 1 (Überbrückungshilfen I bis III; November-/Dezemberhilfe) und 2 (Überbrückungshilfe III Plus/IV) können nun bis zum 31. Oktober 2023 eingereicht werden. Darüber hinaus kann bis zum vorgenannten Termin eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt werden. Hierfür ist lediglich die Anlage eines Organisationsprofils im digitalen Antrags-System durch die prüfenden Dritten vorzunehmen. Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen (bisher 31. Dezember 2023) werden automatisch bis zum 31. März 2024 verlängert. Sie gilt nicht für die Endabrechnungen der Neustarthilfen (die separaten CoronaHilfen für Soloselbstständige), da diese Einreichungsverfahren bereits seit längerem abgeschlossen sind. Die neuen Fristen sind in Abstimmung mit den berufsständischen Organisationen der prüfenden Dritten praxisnah ausgestaltet worden, um insbesondere angesichts der angespannten Arbeitsbelastungen und des hohen Fachkräftebedarfs bei den eingebundenen Steuerberaterinnen oder Steuerberatern (inklusive Steuerbevollmächtigte), Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüferinnen, vereidigten Buchprüfern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für eine gewisse Entlastung zu sorgen. Jetzt wird es konkret. Nachdem die LEADER-Aktionsgruppe Westmecklenburgische Ostseeküste im vergangenen Jahr eine neue Strategie erarbeitet und beschlossen hat, werden nun die eingereichten Projektanträge begutachtet und bewertet. Dazu fanden am 29. August und am 5. September zwei Projektrundfahrten statt, in deren Rahmen insgesamt 29 Antragssteller die Gelegenheit hatten, ihre Projektideen vorzustellen.  PROJEKTANTRÄGE WURDEN VOR ORT BEGUTACHTET Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe, Antragsteller sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger konnten sich vor Ort ein Bild von den geplanten Maßnahmen machen und ins Gespräch über die Projekte kommen. Besucht wurden dazu Orte wie Wietow, Neuburg oder Barendorf. Aber auch in Warin, Neukloster und Grevesmühlen bestand die Gelegenheit, die Projektträger aus Kommunen, Unternehmern und Vereinen zu ihren Plänen zu befragen. Für das Förderjahr 2024 stehen knapp 900.000 Euro an Mitteln zur Verfügung. Die Förderung für Projekte von Unternehmen beträgt 60 Prozent bzw. maximal 200.000 Euro. Neue Anträge können jedes Jahr bis zum 30. Juni eingereicht werden, um im Folgejahr gefördert zu werden. LEADER ist die Abkürzung von Liaison Entre Actions de Developpement de l´Economie Rurale (frz. für Vernetzung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Es steht für ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem innovative Aktionen zur wirtschaftlichen Entwicklung ländlicher Regionen gefördert werden. Lokale Aktionsgruppen (LAG) erarbeiten Entwicklungskonzepte und entscheiden innerhalb eines zugewiesenen Budgets selbst, welche örtlichen Initiativen zur Verwirklichung dieser Entwicklungsstrategie gefördert werden sollen. Im Bezirk der IHK zu Schwerin existieren insgesamt vier LAG.  LÄNGERE FRISTEN FÜR SCHLUSSABRECHNUNGEN DER ÜBERBRÜCKUNGS-, NOVEMBER- UND DEZEMBERHILFEN Corona-Wirtschaftshilfen  PROJEKTVORSTELLUNGEN LEADER-Programm geht in die heiße Phase IHK ZU SCHWERIN Dr. Wolf-Rüdiger Knoll  0385 5103-208 knoll@schwerin.ihk.de Informationen über www.regierung-mv.de/ landesregierung/lm/ Existenzgründung & Unternehmensförderung  31 Wirtschaftskompass 10 | 2023

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