IHIK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 10/2023

IHK ZU SCHWERIN Thomas Lust  0385 5103-308 lust@schwerin.ihk.de Am 16. August hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung verabschiedet. Nach diesem Gesetz müssen die 11.000 deutschen Städte und Gemeinden eine Wärmeplanung vorlegen, mit der bis 2045 die Klimaneutralität erreicht werden soll. Auf diese Weise soll Klarheit und Sicherheit in die Planung der Wärmeversorgung gebracht werden. Die Wärmeplanung ist eng mit dem Gebäudeenergiegesetz verbunden, das der Bundestag Anfang September beschließen sollte. Die Umsetzungsfristen wurden im Vergleich zum ersten Entwurf um sechs Monate verkürzt: Die Wärmepläne müssen für Städte und Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 und für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028 vorgelegt werden. Kleine Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern haben die Möglichkeit, ein vereinfachtes Verfahren anzuwenden. Im Gegensatz zu einem ersten Gesetzentwurf vom Juni hat die Bundesregierung auch die Anforderungen an die Nutzung von erneuerbaren Energien oder Abwärme in Wärmenetzen gelockert. Statt 50 Prozent werden nun 30 Prozent bis 2030 und 80 Prozent bis 2040 angestrebt. Neue Netze müssen bis 2030 einen Wert von 65 Prozent erneuerbarer Energien oder Abwärme oder einer Kombination aus beidem erreichen. Der aktuelle Entwurf räumt den verschiedenen Arten von CO2-armem Wasserstoff mehr Platz ein. Ihre Verwendung wird der von grünem Wasserstoff gleichgestellt, sofern sie die EU-Anforderungen für kohlenstoffarmen Wasserstoff erfüllen. Bei der Biomasse sieht der neue Entwurf keine Begrenzung mehr für die Nutzung von Biomasse in Wärmenetzen mit einer Entfernung von weniger als 10 Kilometern vor, aber es gibt weiterhin Einschränkungen über diese Entfernung hinaus. Die Koalition hat kürzlich die Frage debattiert, ob der Ausbau von Wärmenetzen und damit verbundenen Anlagen als von erheblichem öffentlichen Interesse eingestuft werden sollte. Diese Einstufung sollte die Genehmigungsprozesse beschleunigen. Das Bundesumweltministerium lehnte dies jedoch ab. Im Begleitschreiben schreibt die Bundesregierung, dass sie beabsichtige, das Potenzial zur Beschleunigung der Planung im Rahmen des Ausbaus von Wärmenetzen durch eine Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes zu realisieren. In diesem Zusammenhang wird das Thema erneut diskutiert. Das heikle Thema des Anschluss- und Benutzungszwangs wurde von der Bundesregierung ausgeklammert. Laut Ministerin Geywitz oblige den Bundesländern, die entsprechenden Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung das Erstellen der kommunalen Pläne mit 500 Mio. Euro. Die Kommunen können die Planung selbst übernehmen oder an Dritte vergeben.  ENERGIEINFRASTRUKTUR Kommunale Wärmeplanung Bilder: Pixabay 38  Recht & Steuern Wirtschaftskompass 10 | 2023

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