IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 12/2023

Bereits im Gesetzgebungsverfahren haben sich die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern gemeinsam mit der ABST MV klar positioniert. Die rein politisch motivierte Einführung von Tariftreueregelungen in das Vergaberecht schadet der Wirtschaft und wird nicht zum Bürokratieabbau beitragen. Das Ziel, möglichst viele Unternehmen aus der Region an öffentlichen Aufträgen partizipieren zu lassen, kann so nicht erreicht werden. Die heimische Wirtschaft, zu großen Teilen bestehend aus Kleinen und Kleinstunternehmen wird sich noch weniger an Vergabeverfahren beteiligen.  FALSCHES INSTRUMENT Vergaberecht ist Wettbewerbsrecht und daher freizuhalten von vergabefremden Zielen. Es soll einen fairen und offenen Wettbewerb gewährleisten. Wichtige Ziele sind Transparenz, Gleichbehandlung und Mittelstandsförderung. Öffentliche Gelder sollen so effizient wie möglich eingesetzt werden.  UNNÖTIGER AUFBAU VON BÜROKRATIE In Zeiten von Fachkräftemangel und in vielen Wirtschaftszweigen übertariflicher Vergütung schafft man zu Lasten aller an Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen, Kommunen, Ämtern und Behörden ein bürokratisches Monstrum. Die von der Landesregierung bereitgestellten Tarifdaten nach Branchen enthalten aktuell 90 mehrseitige Einträge mit Entgeltgruppen, Regelarbeitszeiten, Urlaubsansprüchen usw. für Arbeitnehmer und Auszubildende. Die bereits umfangreichen Vergabeunterlagen werden inhaltlich noch anspruchsvoller.  BENACHTEILIGUNG VON KMU Es ist daher anzunehmen, dass die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an öffentlichen Aufträgen drastisch einbrechen wird. Allein der administrative Mehraufwand wird Unternehmen von einer Beteiligung an Vergabeverfahren abhalten. Die Kosten des durch die Tariftreue steigenden Verwaltungsaufwandes stehen in keinem Verhältnis zum Ertrag. Viel zu häufig ist der Preis das einzige Zuschlagskriterium.  EFFEKTIVITÄT FRAGLICH Verkannt wird auch, dass den Beschäftigten nur für die Zeiten tarifliche Vergütung zu gewähren ist, in denen sie an der Ausführung öffentlicher Aufträge beteiligt sind. Die übrigen Zeiten der Beschäftigung sind nicht von dieser Verpflichtung erfasst. Der Wahlspruch: „Nur wer gute Löhne zahlt, soll auch öffentliche Aufträge erhalten!“ stimmt somit nicht.  IMMENSER VERWALTUNGSAUFWAND Unbeachtet blieb auch das Argument der übermäßigen Belastung der Personalverwaltung in Unternehmen. Es ist zu dokumentieren, welche Mitarbeiter, zu welchen Zeiten an der Ausführung öffentlicher Aufträge beteiligt waren. Zur Prüfung der Einhaltung der Tariftreueregelungen in den Unternehmen müssen die Abrechnungsunterlagen in teils geschwärzter Form vorgelegt werden.  NEUE PRÜFBEHÖRDE IM SAARLAND Da die Überprüfung durch die Vergabestellen weder personell noch fachlich zu leisten sein wird, ist die Tariftreue im Vergaberecht ein zahnloser Tiger. Zur Überwachung der Einhaltung der Tariftreueregelungen wird der Aufbau eines kostenintensiven Kontrollsystems notwendig werden. Ein mahnendes Beispiel ist der Aufbau eines Kontrollsystems zur Prüfung der Tariftreue im Saarland. Dort sind allein acht Mitarbeiter in Vollzeit mit der Prüfung der von Unternehmen einzureichenden Unterlagen befasst.  TARIFTREUE- UND VERGABEGESETZ MV Kritik aus der Wirtschaft Von der Vision zum Projekt. 3000 Referenzen Wir beraten Sie gern persönlich. Dipl.-Ing. Fr. Bartram GmbH & Co. KG Ziegeleistraße · 24594 Hohenwestedt Tel. +49 (0) 4871 778-0 Fax +49 (0) 4871 778-105 info@bartram-bausystem.de MITGLIED GÜTEGEMEINSCHAFT BETON im Industrie- und Gewerbebau WWW.BARTRAM-BAUSYSTEM.DE über Das individuelle Bau-System Entwurf und Planung Eigenes Fertigteilwerk Festpreis Fixtermin 50 Jahre Erfahrung Alles aus einer Hand BBS_AZ_2023_09793_IHK_SH_58x185_RZ_2023-10-05_AS.indd 1 05.10.23 08:43 Anzeigen im WIKO Telefon: 0385 760 520 Fax: 0385 760 52 60 anzeigen@maxpress.de www.maxpress.de ABST MV E.V. Lars Wiedemann  0385 61738110 wiedemann@abst-mv.de Titelthema  17 Wirtschaftskompass 12 | 2023

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