IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 01, 02/2024

Die Neuordnung der umwelttechnischen Berufe ist abgeschlossen. Die vier Berufe werden als DoppelministerVerordnung gemeinsam von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz BMUV verordnet. Damit werden auch die zuständigen Stellen im öffentlichen Dienst erhalten. Die novellierten Berufe sind auch weiterhin in einer Berufsfamilie, jedoch neu mit gestreckten Abschlussprüfungen, strukturiert. Der innere Zusammenhang der Berufsfamilie schlägt sich auch in den neuen Berufsbezeichnungen nieder:  Umwelttechnologen für Wasserversorgung  Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung  Umwelttechnologen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft  Umwelttechnologen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen mit den Schwerpunkten Rohrleitungsnetze oder Industrieanlagen. Der Beschluss aller relevanten Dokumente im Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) ist bereits erfolgt.  WIE GEHT ES NUN WEITER?  Die Veröffentlichung der Verordnungen im Bundesgesetzblatt ist erfolgt.  Die Rahmenlehrpläne werden von der Kultusministerkonferenz beschlossen und direkt nach der Verkündung der Ausbildungsordnungen im Bundesgesetzblatt auf der Webseite der KMK veröffentlicht. Die gemeinsame Bekanntmachung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen im Bundesanzeiger könnte dann voraussichtlich im Winter 2023/2024 erfolgen.  Die modernisierten Ausbildungsberufe treten voraussichtlich zum 1. August 2024 in Kraft.  NEUORDNUNG Umwelttechnische Berufe Bild: Pixabay 24  Aus- und Weiterbildung Wirtschaftskompass 01 | 02 | 2024 IHK ZU SCHWERIN Heidrun Lehnert  0385 5103-414 lehnert@schwerin.ihk.de

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