Am 13. November 2023 fand der 18. Branchentreff der Immobilienwirtschaft statt. Rund 50 Teilnehmer waren der Einladung der IHK zu Schwerin und des IVD Region Nord e.V. gefolgt. Themen waren die hohen Baukosten und Zinsen, die Stadtentwicklung in Schwerin, die Allianz für nachhaltiges Bauen in MV, das Gebäudeenergiegesetz und Aktuelles aus dem Miet- und Maklerrecht. IHK-Präsident Matthias Belke ging in seiner Rede zunächst auf die gestiegenen Baukosten und Zinsen ein. Diese Kostenentwicklung müsse eingedämmt werden, ohne die Qualität der Bauprojekte zu beeinträchtigen. Hohe Baukosten und -zinsen stellen sowohl Projektentwickler als auch Investoren vor große finanzielle Herausforderungen. Bundesweit gibt es immer mehr Hiobsbotschaften von teilweise großen Projektentwicklern, die Insolvenz anmelden mussten. Auch zu lange Genehmigungsverfahren führen nicht nur zu höheren Kosten für die Projektentwicklung, sondern verhindern auch, dass beispielsweise dringend benötigter Wohnraum rechtzeitig zur Verfügung steht. Die konsequente Einführung digitaler Prozesse und automatisierter Genehmigungsverfahren könnte dazu beitragen, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und die Genehmigungszeit zu verkürzen. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum erschwert die Anwerbung und Bindung von Fachkräften. Einerseits Anreize für den sozialen Wohnungsbau schaffen: Beispielsweise Steuervergünstigungen für Investoren oder Zuschüsse für Wohnungsgenossenschaften um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Darüber hinaus könnte auch die Umnutzung von leerstehenden gewerblichen Immobilien oder Brachflächen zu Wohnraum den Mangel an bezahlbarem Wohnraum lindern. IMPULSVORTRAG ZUR BAU- UND WOHNUNGSWIRTSCHAFT Der Geschäftsführer der WGS Wohnungsgesellschaft Schwerin mbH, Michael Veiga, gab einen Überblick über derzeitige Herausforderungen. So wurde beispielsweise für die WGS aufgezeigt, welche Auswirkungen die aktuellen Zinskosten haben und wie hoch der Investitionsbedarf ist. Auch die CO2-Kostenaufteilung sowie die europäischen Berichtserstattungsregeln zum „Green-Deal“ sind sehr komplex. Abschließend wurde festgestellt, dass es derzeit viele Herausforderungen gibt, die es zwar früher auch schon gab, aber nicht so geballt. Das Managen von Krisen ist somit die maßgebliche Kernkompetenz. Investitionskosten in Bestandsimmobilien STADTENTWICKLUNG IN SCHWERIN Andreas Thiele, Leiter des Fachdienstes „Stadtentwicklung und Wirtschaft“ der Landeshauptstadt Schwerin, ging mit ansprechenden Bildern und Architektenentwürfen auf die Stadtentwicklung in Schwerin ein. Er erläuterte insbesondere die vorbereitenden Untersuchungen auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs, den Realisierungswettbewerb im Quartier „KIW-Vorwärts“ und die Wohnbebauung der ehemaligen Strahlenklinik. Auch der künftige Wohnstandort „Neue Mitte Neu Zippendorf sowie das Strandresort in Zippendorf wurden thematisiert. ALLIANZ FÜR NACHHALTIGES BAUEN IN MV Die Allianz für Nachhaltiges Bauen in MV wurde von Dr. Dorothee Wetzig, Mitarbeiterin der IHK zu Schwerin, vorgestellt. Die Allianz versteht sich als Zusammenschluss erfahrener Akteure und als Dach der gemeinsamen Interessenvertretung. Sie ist Mitinitiatorin von Projekten und bringt in ihrem Netzwerk disziplinübergreifend Wissen zusammen. Zuletzt wurde durch die Allianz das Zirkuläres Bauen in einer eigenen Veranstaltung thematisiert. GEBÄUDEENERGIEGESETZ Thomas Lust, Mitarbeiter der IHK zu Schwerin, zeigte auf, wie umfangreich das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung ist und wie sich die Situation auf den Energiemärkten darstellt. Das Gebäudeenergiegesetz besagt, dass neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien betrieben werden, wobei dies technologieoffen ist (z. B. Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe oder auch eine solarthermische Anlage). Bestehende funktionierende Heizungen sind aber nicht betroffen und können weiter genutzt werden und es sind auch unterschiedliche Fristen beim Heizungsumstieg zu beachten. AKTUELLES AUS DEM MIET- UND MAKLERRECHT Der Rechtsberater des IVD für Mecklenburg-Vorpommern, Jürgen Sattler, stellte einige Fälle aus dem Miet- und Maklerrecht vor. Er ging dabei unter anderem auf ein BGH-Urteil ein, in dem festgestellt wurde, dass Anforderungen an eine formell ordungsgemäße Begründung einer Eigenbedarfskündigung nicht zu hoch sein sollten. In einer weiteren Entscheidung des BGH ging es um die Frage, ob eine Reservierungsvereinbarung wirksam sei. So eine Vereinbarung unterliegt der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle, da es sich um eine den Maklervertrag ergänzenden Regelung handelt. Im Ergebnis handelt es sich bei derartige Reservierungsvereinbarungen um eine unangemessene Benachteiligung, der Kunde hat dadurch auch keinen Vorteil und es widerspricht dem erfolgsunabhängigen Leitbild eines Maklers. IMMOBILIENWIRTSCHAFT Herausfordernde Zeiten IHK-Präsident Matthias Belke begrüßte die Teilnehmer des Branchentreffs Immobilienwirtschaft herzlich im Ludwig- Bölkow-Haus. Bild: IHK Innovation & Umwelt 33 IHK ZU SCHWERIN Stefan Gelzer 0385 5103-311 gelzer@schwerin.ihk.de Wirtschaftskompass 01 | 02 | 2024
RkJQdWJsaXNoZXIy MTkyOTU0Ng==