Die Vollversammlung der IHK zu Schwerin hat in ihrer Sitzung am 13.12.2023 gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I. S. 3306) geändert worden ist, folgende Änderung der Wahlordnung der IHK zu Schwerin beschlossen: § 1 Die Wahlordnung der IHK zu Schwerin wird wie folgt geändert: 1. § 10 Abs. 2 S. 1 WahlO wird wie folgt neu gefasst: „Der Wahlausschuss fordert in der Bekanntmachung die Wahlberechtigten auf, in angemessener Frist nach Ablauf der in § 9 Abs. 4 genannten Einspruchsfrist Wahlvorschläge bei ihm einzureichen.“ 2. § 10 Abs. 2 S. 2 WahlO wird wie folgt neu gefasst: „Er weist darauf hin, wie viele Mitglieder in jeder Wahlgruppe und jedem Wahlbezirk zu wählen sind.“ 3. § 11 Abs. 1 S. 1 WahlO wird wie folgt neu gefasst: „Die wahlberechtigten IHK-Zugehörigen können Wahlvorschläge einreichen.“ 4. § 11 Abs. 3 S. 2 WahlO wird wie folgt neu gefasst: „Der Wahlvorschlag kann alternativ von einem oder mehreren weiteren Wahlberechtigten unterzeichnet werden (fakultativer Fremdvorschlag).“ 5. Der bisherige § 11 Abs. 3 S. 4 WahlO wird gestrichen. Der bisherige § 11 Abs. 3 S. 5 WahlO wird zu § 11 Abs. 3 S. 4 WahlO. 6. § 11 Abs. 5 c) WahlO entfällt. 7. § 11 Abs. 8 S. 1 WahlO wird wie folgt neu gefasst: „Die Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich im Mitteilungsblatt und auf der Internetseite der IHK zu Schwerin vorzustellen.“ 8. Die Anlage zur Wahlordnung wird wie folgt geändert: Anlage zu § 7 Abs. 5 der Wahlordnung der IHK zu Schwerin vom 23. September 2020, geändert durch Beschluss der Vollversammlung vom 13. Dezember 2023. § 2 Die Änderung der Wahlordnung tritt mit der Veröffentlichung in der IHK-Zeitschrift „Wirtschaftskompass“ in Kraft. Schwerin, den 27.12.2023 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin gez. Matthias Belke gez.Siegbert Eisenach Präsident Hauptgeschäftsführer Genehmigt durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, den 21.12.2023 im Auftrag gez. Stephan Mücke Die vorstehende Änderung der Wahlordnung wird hiermit ausgefertigt und im IHK-Mitteilungsblatt „Wirtschaftskompass“ veröffentlicht. Schwerin, den 27.12.2023 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin gez. Matthias Belke gez.Siegbert Eisenach Präsident Hauptgeschäftsführer Beschluss der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin am 13.12.2023 zur „Änderung der Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin“ Amtliche Bekanntmachung WAHLGRUPPEN WAHLBEZIRKE Landeshaupt- stadt Schwerin Nordwest- mecklenburg Ludwigslust- Parchim IHK-Bezirk Gesamt A. Industrie 3 5 7 15 B. Groß- und Außenhandel 1 1 1 3 C. Einzelhandel 1 2 2 5 D. Kreditinstitute 1 1 E. Verkehr und Schifffahrt 2 2 F. Tourismuswirtschaft und Gastgewerbe 1 1 1 3 G. Versicherungen 1 1 H. Beratungs-, Vermittler- und sonstige Dienstleistungsgewerbe 5 4 5 14 44 Amtliche Bekanntmachungen 47 Wirtschaftskompass 01 | 02 | 2024
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