IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 03, 04/2024

Bild: AdobeStock 20  Titelthema Wirtschaftskompass 03 | 04 | 2024 Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen trat am 1. April 2012 in Kraft. Die IHKs wurden als zuständige Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz mit der Durchführung des Anerkennungsverfahrens für ausländische Berufsbildungsabschlüsse bezogen auf IHKAbschlüsse betraut. Um diese Aufgabe möglichst kompetent und effizient zu erfüllen, haben die IHKs diese komplexe Aufgabe auf eine zentrale Stelle in Form eines öffentlich-rechtlichen Zusammenschlusses (ÖRZ) nach § 10 IHKG übertragen.  ANWENDUNGSGEBIET Seit dem 01.04.2012 haben EU-Bürger sowie Angehörige von Drittstaaten mit Erwerbsaussichten in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Prüfung der Gleichwertigkeit in Bezug zu einem deutschen Berufsbildungsabschluss. Zuwanderer, die im Ausland einen Beruf erlernt haben, können künftig erheblich leichter in Deutschland eine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung ausüben. Schätzungen zufolge könnten rd. 300.000 Menschen, die bereits hier leben, von dem Gesetz profitieren. Darüber hinaus wird Deutschland für qualifizierte Zuwanderer attraktiver und das Potenzial an qualifizierten Fachkräften genutzt. Das Gesetz weitet die Möglichkeit der Anerkennung im Vergleich zu den bisherigen Regelungen deutlich aus.  IHK-FOSA ALS ANSPRECHPARTNER Die IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA) ist die zentrale Stelle für die Bewertung und Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen im Bereich der Industrie- und Handelskammern. Sie wurde im Frühjahr 2012 von ursprünglich 77 IHKs als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. Die Zentralisierung der Anerkennung bei einem Kompetenzzentrum gewährleistet ein effizientes Verfahren mit einheitlichen Maßstäben und Grundsätzen sowie hohen Qualitätsstandards. Kern einer Anerkennung ausländischer Qualifikationen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist die Gleichwertigkeitsfeststellung. Die IHK FOSA ist in diesem Zusammenhang zuständig für alle Anträge, die  ANERKENNUNG ÜBER DIE FOSA Ausländische Berufsabschlüsse

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