IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 03, 04/2024

Aus- und Weiterbildung  33 Wirtschaftskompass 03 | 04 | 2024 Ist die Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens gefährdet? Erfahren Sie, wie Sie sich mit dem Legal Entity Identifier (LEI) rechtlich absichern. Code scannen & mehr erfahren! Die Abgabefrist Ihrer Bilanzen sitzt Ihnen im Nacken? Schnell umsetzen, direkt übermitteln und Frist einhalten! LEIReg www.leireg.de www.ebilanz-online.de Code scannen & mehr erfahren! Der Rahmenplan zum Erwerb der Ausbildereignung gemäß Ausbildereignungsverordnung (AEVO) ist modernisiert worden. Hintergrund dieser Neuerung ist, dass Auszubildende stärker denn je für die Herausforderungen gewappnet sein sollten, die die digitale, ökonomische und ökologische Transformation der Wirtschaft mit sich bringt. Eine Schlüsselrolle bei der Vorbereitung der zukünftigen Fachkräfte auf den stark veränderten Arbeitsmarkt spielen Ausbilderinnen und Ausbilder, die ihrerseits entsprechend qualifiziert werden müssen. Durch die Reformation des Rahmenplans soll die Qualität und Aktualität der beruflichen Bildung in Deutschland verbessert werden. Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) wurde erstmals 1972 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen und zuletzt 2009 geändert. Sie beschreibt, über welche Kompetenzen Ausbilderinnen und Ausbilder verfügen sollten, und regelt damit eher abstrakt die Inhalte der Prüfung und auch des Vorbereitungslehrgangs. Konkretisiert werden diese Inhalte der Verordnung im ersten Schritt durch den sogenannten Rahmenplan. Entwickelt wurde der Rahmenplan durch einen Fachbeirat mit Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis unter Leitung des BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung). Der Rahmenplan dient als Empfehlung und Leitfaden für die Prüfungsgestaltung. Parallel hat auch die DIHK im Jahr 2009 erstmals einen eigenen AEVO-Rahmenplan entwickelt, der genauer auf die Bedürfnisse der IHK-Berufe zugeschnitten ist. Sowohl die BIBB- als auch die DIHK-Version des AEVO-Rahmenplans wurden nun Mitte 2023 überarbeitet und orientieren sich weiter an den vier Handlungsfeldern der AEVO: 1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen 2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Ausbildenden mitwirken, 3. Ausbildung durchführen und 4. Ausbildung abschließen. Er enthält zudem Kompetenzbeschreibungen für die einzelnen Handlungsfelder sowie Lernziele, Inhalte und Prüfungsanforderungen für die schriftliche und praktische Prüfung und berücksichtigt stärker folgende Themenschwerpunkte:  Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit,  Sicherung des Fachkräftenachwuchses,  Rolle des Ausbildungspersonals als Lernbegleitung,  moderne Ausbildungsmethoden,  digitale Lernmedien, virtuelle und hybride Lernumgebungen,  große Unterschiede zwischen den Azubis,  Wertschätzung, gesellschaftliche Vielfalt, interkulturelle Kompetenz,  soziale und persönliche Entwicklung der Auszubildenden sowie  Möglichkeiten des – auch digitalen – Ausbildungsmarketings. Die im Rahmenplan angepassten und zum Teil neuen Inhalte werden ab Juli 2024 in den Prüfungen der IHKs berücksichtigt. Wichtig ist in dem Zusammenhang zu erwähnen, dass die Ausbildereignungsverordnung selbst nicht geändert wurde.  AUSBILDEREIGNUNGSVERORDNUNG (AEVO) Neuer Rahmenplan IHK ZU SCHWERIN Birgit Ahrens  0385 5103-417 ahrens@schwerin.ihk.de

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