IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 03, 04/2024

Bilder: Recht & Steuern  47 Wirtschaftskompass 03 | 04 | 2024 Änderung der Wahlordnung beschlossen Die Vollversammlung der IHK zu Schwerin hat in ihrer Sitzung am 20.03.2024 folgende Änderungen der Wahlordnung der IHK zu Schwerin beschlossen: 1. Für die elektronische Wahl sollen die Zugangsdaten nicht mehr in separaten, verschlossenen Passwortumschlägen versendet werden. 2. Es erfolgt eine Anpassung einiger technischer Bedingungen und eine Aktualisierung des Sicherheitsstandards. Die Änderungen dienen der Schaffung einer aktualisierten Rechtsgrundlage, die eine ökonomische und sichere elektronische Wahl der Vollversammlung gewährleistet. Beschluss der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin am 20.03.2024 „Änderung der Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin“ Die Vollversammlung der IHK zu Schwerin hat in ihrer Sitzung am 20.03.2024 gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I. S. 3306) geändert worden ist, folgende Änderung der Wahlordnung der IHK zu Schwerin beschlossen: § 1 Die Wahlordnung der IHK zu Schwerin wird wie folgt geändert: 1. § 14 Abs. 1 WahlO wird wie folgt neu gefasst: „Die IHK versendet an alle Wahlberechtigten mit den Unterlagen gem. § 13 Abs. 2 einen Hinweis, dass der Wahlberechtigte seine Stimme nur einmal – entweder in elektronischer Form oder per Briefwahl – abgeben kann und die als vertraulich gekennzeichneten Zugangsdaten (LoginKennung und Passwort) sowie die URL zum Wahlportal und eine Anleitung zur Nutzung des Onlinewahlsystems.“ 2. § 14 Abs. 2 S. 2, 3 WahlO werden wie folgt neu gefasst: „Zu jeder Wahlnummer werden Zugangsdaten nach Absatz 1 generiert und über die Wahlnummer den zu versendenden Wahlunterlagen gemäß Absatz 1 Satz 1 zugeordnet.“ 3. § 14 Abs. 2 S. 4 WahlO wird wie folgt neu gefasst: „Durch die Wahl geeigneter Abläufe und eine ausreichende Trennung verwandter technischer Systeme wird gewährleistet, dass die IHK die Zugangsdaten nicht bestimmten Wahlberechtigten zuordnen kann.“ 4. § 15 Abs. 5 S. 3, 4 WahlO werden wie folgt neu gefasst: „Die Anmeldung am Wahlsystem sowie persönliche Informationen und IP-Adresse des Wahlberechtigten dürfen nicht in einer das Wahlgeheimnis und den Datenschutz verletzenden Weise protokolliert werden. Eine kurzfristige Speicherung ist nur dann und nur solange zulässig, wie dies zur Abwehr von Angriffen auf das Wahlsystem notwendig ist und kein Rückschluss vom Wähler auf dessen Stimmabgabe möglich ist.“ 5. § 15 Abs. 6 WahlO wird wie folgt neu gefasst: „Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses muss technisch sichergestellt werden, dass die elektronische Wahlurne und die elektronische Wählerliste getrennt gehalten werden, indem die elektronische Wahlurne und die elektronische Wählerliste auf verschiedener Serverhardware geführt werden oder indem die Trennung durch eine technisch in gleicher Weise sichere Lösung gewährleistet ist.“ 6. § 16 Abs. 1 S. 1 WahlO wird wie folgt neu gefasst: „Das verwendete elektronische Wahlsystem muss dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen, insbesondere den aktuellen Sicherheitsanforderungen an Online-Wahlprodukte des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik oder einem vergleichbaren oder höheren Schutzstatus.“ § 2 Die Änderung der Wahlordnung tritt mit der Veröffentlichung in der IHKZeitschrift „Wirtschaftskompass“ in Kraft. Schwerin, den 20.03.2024 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin gez. Mattias Belke gez. Siegbert Eisenach Präsident Hauptgeschäftsführer Genehmigt durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, den 21.03.2024 i.V. Schumacher-Glombitza gez. im Auftrag Stephan Mücke Die vorstehende Änderung der Wahlordnung wird hiermit ausgefertigt und im IHK-Mitteilungsblatt „Wirtschaftskompass“ veröffentlicht. Schwerin, den 22.03.2024 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin gez. Mattias Belke gez. Siegbert Eisenach Präsident Hauptgeschäftsführer Amtliche Bekanntmachung

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