Die Deutsche Bahn will im Rahmen eines Modernisierungsprojekts 40 viel befahrene Strecken in Deutschland modernisieren. Auch auf Bahnreisende, die häufiger auf der Strecke zwischen Hamburg und Berlin unterwegs sind, kommen harte Zeiten zu. Die Grundsanierung der Verbindung zwischen Hamburg und Berlin soll neun Monate dauern und insgesamt 2,2 Milliarden Euro kosten. STRECKE HAMBURG–BERLIN WIRD ZWEIMAL GESPERRT Der Hauptteil der Sanierung soll erst 2025 starten, die 280 Kilometer lange Strecke wird dann vom August 2025 bis zum April 2026 komplett gesperrt. Es finden allerdings auch schon zuvor Arbeiten auf der Verbindung statt, die eine Sperrung bereits in diesem Jahr nötig machen. Vom 17. August bis zum 14. Dezember 2024 werden Weichen, Gleise und Brücken erneuert, wie die Deutsche Bahn mitteilt. Für diese Arbeiten gebe es bestimmte Fristen, weswegen sie nicht mit der Generalsanierung ab August 2025 zusammengelegt werden konnten. WELCHE AUSWIRKUNG HAT DIE SPERRUNG FÜR BAHNFAHRER? Die viermonatige Sperrung ab August 2024 wird dafür sorgen, dass zwei Fernverkehrslinien zwischen Hamburg und Berlin komplett entfallen. Die restlichen Züge werden teilweise über Uelzen, Salzwedel und Stendal umgeleitet. Die Haltestellen Büchen, Ludwigslust und Wittenberge werden in der Zeit nicht angefahren. Durch die Umleitungen verlängert sich die Fahrzeit einiger Fernverkehrszüge um 45 Minuten. Insgesamt wird in dem Sanierungszeitraum zwischen August und Dezember 2024 nur noch ein Zug der Deutschen Bahn pro Stunde zwischen Hamburg und Berlin unterwegs sein. Ab dem 1. Juli 2024 werden Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen mautpflichtig. Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn die technisch zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt. Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen oder weniger bleiben mautfrei. Das gilt auch, wenn diese Fahrzeuge mit einem Anhänger unterwegs sind. So genannte „Handwerksfahrten“ bleiben mautfrei. Das gilt nur für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen unter 7,5 Tonnen. HANDWERKERAUSNAHME Die Handwerkerausnahme gilt, wenn das Fahrzeug von einer oder einem Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird und Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind (einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör) und/oder handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden. Eine Liste aller Berufe, die die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen, finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Logistik und Mobilität. Fallen Sie unter diese Ausnahme, können Sie Ihr Unternehmen bei Toll Collect registrieren. WAS IST FÜR BETROFFENE UNTERNEHMEN ZU TUN? Unternehmen, die mautpflichtige Fahrzeuge einsetzen, sollten sich auf den Termin zur Mauteinführung vorbereiten und über die notwendigen Schritte zur Registrierung und technischen Ausstattung der Fahrzeuge, z. B. durch Einbau eines Mauterfassungsgerätes (OBU – On Board Unit), informieren. In Kooperation mit dem Mautdienstleister Toll Collect stellt die SVG detaillierte Informationen zur Verfügung und bietet kostenfreie Webinare zur Mauterweiterung an. Auch Toll Collect selbst hat kostenfreie Webinare im Angebot. STRECKE HAMBURG-BERLIN MEHRFACH LANGE GESPERRT Die Bahn kommt vorerst nicht LASTKRAFTWAGEN AB 3,5 TONNEN Mautpflicht, jetzt handeln! IHK ZU SCHWERIN Hannes Schubert 0385 5103-209 schubert@schwerin.ihk.de Weitere Informationen unter www.ihk.de/schwerin, Dok.-Nr.: 6128332 Weitere Informationen unter www.ihk.de/schwerin, Dok.-Nr.: 6125024 Die IHKs in MV sehen die Erhöhung der Maut sehr kritisch und haben sich mehrfach positioniert, zum Beispiel bei der Landesverkehrskonferenz Mecklenburg-Vorpommern, im Landtag und mit einer Presseinformation. Standortpolitik 11 Wirtschaftskompass 05 | 06 | 2024
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