IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 05, 06/2024

Bilder: Mit einem neuen Veranstaltungsformat hat die IHK zu Schwerin allen interessierten Unternehmerinnen und Unternehmern ein Angebot offeriert, das viele Fragen und Antworten rund um die Wahlen zur IHKVollversammlung bereitgehalten hat. Gleich vier Termine, die in Hagenow, Schwerin, Wismar und Parchim stattfanden, boten Gelegenheit zum Austausch. Im Mittelpunkt standen Fragen wie: Wer kann gewählt werden? Wie erfolgt eine Kandidatur? Welche Kompetenzen und Aufgaben aber auch Pflichten haben die Mitglieder der Vollversammlung einer IHK? Warum sollte man sich ehrenamtlich engagieren? Diesen Fragen stellten sich Vertreter aus dem IHKPräsidium und auch aus der Geschäftsführung. Gleichzeitig fand ein Austausch zu aktuellen wirtschaftspolitischen Themen statt. Gerade die Rolle einer IHK als Interessenvertretung der Wirtschaft und Ratgeber für Politik und Verwaltung ist hervorgehoben worden. Kritisch und sachlich wurde aber auch Enttäuschung und Unmut zu aktuellen Themen geäußert. Dazu gehörten:  Eine sich verselbstständigende Verwaltung, die den nötigen Dienstleistungscharakter bereits häufig abgelegt hat und nur selten konstruktive Lösungen anbietet.  Ein Unternehmerbild, das durch den Staat nicht ausreichend befördert wird und stattdessen mit immer mehr Belastungen konfrontiert wird.  Ein Anstieg der bürokratischen Hemmnisse und Herausforderungen.  Ein sich ausweitender Arbeitskräftemangel.  Stetig steigende Kosten und Lieferengpässe.  Fehlende Planungssicherheit und damit verbunden sinkende Investitionsvorhaben. Wahltörns für die IHK-Wahl IHK ZU SCHWERIN Manuel Zirm  0385 5103-143 zirm@schwerin.ihk.de IHK ZU SCHWERIN Franz-Joachim Hofer  0385 5103-510 Wahl2024@schwerin.ihk.de Alle Informationen zur Wahl 2024 sind online abrufbar unter: www.ihk.de/ schwerin/vv-wahl24 Standortpolitik  15 Für die Legislatur 2024-2029 sind, wie in den vorangegangenen Wahlen, insgesamt 44 Mitglieder der Vollversammlung aufgeteilt auf acht Wahlgruppen und vier Wahlbezirke zu wählen.  WAHLBEZIRKE In den meisten Wahlgruppen erfolgt die Wahl in den drei Wahlbezirken Landeshauptstadt Schwerin, Landkreis Nordwestmecklenburg und Landkreis Ludwigslust-Parchim. Für die Wahlgruppen D, Kreditinstitute, E, Verkehr und Schiffahrt und G, Versicherungen ist, wie zuvor, der Wahlbezirk der gesamte IHK-Bezirk.  WAHLGRUPPEN Der Mandatsverteilung in den Wahlgruppen wurde die Entwicklung der vergangenen Jahre in der Wirtschaftsregion Westmecklenburg zu Grunde gelegt. Die aktuelle Mandatsverteilung berücksichtigt die wirtschaftliche Entwicklung in der Region: Seit der letzten Wahl gab es im Wahlbezirk Ludwigslust-Parchim eine Reduzierung um ein Mandat in der Wahlgruppe H, Beratungs-, Vermittler- und sonstige Dienstleistungsgewerbe, dafür Zuwachs um ein Mandat in der Wahlgruppe A, Industrie. Im Wahlbezirk Landeshauptstadt Schwerin ist in der Wahlgruppe H ein Mandat hinzugekommen. Um ein Mandat verringert hat sich die Wahlgruppe E, Verkehr und Schifffahrt. Die Einteilung spiegelt die besondere Struktur der Wirtschaft im Kammerbezirk wider und ist in der Sitzung der Vollversammlung vom 13. Dezember 2023 als Anlage zu § 7 Abs. 5 der Wahlordnung beschlossen worden. Die Änderungen sind unter Amtliche Bekanntmachungen in dieser Ausgabe des IHKMagazins „Wirtschaftskompass“ veröffentlicht.  WER IST WÄHLBAR? Wählbar sind grundsätzlich alle IHK-Zugehörigen aus dem Kammerbezirk. Das sind die Inhaberin oder der Inhaber eines Unternehmens, aber auch die Vertretungsberechtigten, wie z. B. Vorstandsmitglied, Geschäftsführer oder besonders für die Wahl bestellte Bevollmächtigte. Diese müssen aber eine eigenverantwortliche Stellung im Unternehmen haben, vergleichbar einer selbstständigen Stellung. In den §§ 4 und 5 der Wahlordnung ist die Wählbarkeit rechtlich geregelt. Bei Fragen zur Wählbarkeit geben wir gern Auskunft.  HINWEISE ZUR IHK-WAHL 2024 Wählen und gestalten Sie mit! Wirtschaftskompass 05 | 06 | 2024

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