In der Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz am 14. März 2024 einigten sich Bund und Länder, dass der Prüfprozess vereinfacht und beschleunigt wird. Damit sollen die Kanzleien entlastet und die Qualität der digital einzureichenden Angaben erhöht werden. Der Bund und alle Länder haben sich darauf verständigt, die vollständige Einreichung für Schlussabrechnungen bis zum 30.09.2024 zu ermöglichen, sofern bereits Fristverlängerungen aufgrund der hohen Arbeitsbelastungen der prüfenden Dritten im digitalen Antragssystem beantragt wurden. Die Verlängerung erfolgt über eine Anpassung der Vollzugshinweise und FAQs der Schlussabrechnung. VEREINFACHUNGEN IM PROZESS Zudem wurden Vereinfachungen im Prozess vereinbart. Wenn der Antrag bereits auf Basis von Ist-Zahlen gestellt wurde und keine Abweichungen oder nur geringe Abweichungen dazu in der Schlussabrechnung bestehen, sollen Schlussabrechnungen beschleunigt geprüft werden. Die Bewilligungsstellen der Länder werden im Interesse einer raschen Verbescheidung der Schlussabrechnungen ihr Ermessen bei der Prüfung ausüben . Dazu zählt etwa mit Augenmaß vorzugehen. „Katalogabfragen“, ohne Bezug zum konkreten Einzelfall (z. B. Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug bei Freiberuflern), sollen vermieden werden, wo der Einzelfall nicht dazu Anlass gibt (z. B. Betrugsverdacht). Bereits im Rahmen der Antragstellung eingereichte Belege sollen nicht erneut angefordert werden. Ebenso wird die in der digitalen Antragsplattform von den Bewilligungsstellen festgelegte Rückmeldefrist bei Nachfragen und Beleganforderungen auf 21 Tage verlängert, um den prüfenden Dritten einen angemessenen Antwortzeitraum einzuräumen, da in vielen Fällen zunächst Rückfragen und Abstimmungen mit den Mandanten erforderlich sind. Diese Antwortfrist kann auf Antrag zweimal um jeweils 15 Tage verlängert werden. Etwaige Rückfragen und Beleganforderungen der Bewilligungsstelle sollen grundsätzlich zeitnah nach Einreichung der Schlussabrechnung erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass Bewilligungsstellen manche Rückfragen, z. B. zur Prüfung der beihilferechtlichen Höchstgrenzen, erst stellen können, wenn Antragsteller beide Schlussabrechnungspakete vollständig eingereicht haben. ABRECHNUNGSSTAU VERMEIDEN Obwohl nun zusätzliche sechs Monate Bearbeitungszeit möglich sind, empfiehlt die IHK zu Schwerin, rechtzeitig und somit auch in den nächsten Wochen und Monaten die Schlussabrechnungen einzureichen. Diese Verfahrensweise beugt einem möglichen Abrechnungsstau bei allen Beteiligten zum Ende September 2024 vor. SCHLUSSABRECHNUNG Corona-Wirtschaftshilfen Bild: Pixabay Existenzgründung & Unternehmensförderung 33 Anzeigen im WIKO Telefon: 0385 760 520 Fax: 0385 760 52 60 anzeigen@maxpress.de www.maxpress.de Von der Vision zum Projekt. 3000 Referenzen Wir beraten Sie gern persönlich. Dipl.-Ing. Fr. Bartram GmbH & Co. KG Ziegeleistraße · 24594 Hohenwestedt Tel. +49 (0) 4871 778-0 Fax +49 (0) 4871 778-105 info@bartram-bausystem.de MITGLIED GÜTEGEMEINSCHAFT BETON im Industrie- und Gewerbebau WWW.BARTRAM-BAUSYSTEM.DE über Das individuelle Bau-System Entwurf und Planung Eigenes Fertigteilwerk Festpreis Fixtermin 50 Jahre Erfahrung Alles aus einer Hand BBS_AZ_2023_09793_IHK_SH_58x185_RZ_2023-10-05_AS.indd 1 05.10.23 08:43 Wirtschaftskompass 05 | 06 | 2024
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