IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 05, 06/2024

Die EU-Kommission möchte die Regeln für die Tiertransporte innerhalb der EU und im Außenhandel mit Drittstaaten novellieren. Die bisherige Rechtsgrundlage stammt aus 2005. Die EU-Kommission hatte im Rahmen der „Vom Hof auf den Tisch Strategie“, die Teil des Grünen Deals ist, die Überarbeitung des gesamten EURechtsrahmens zum Tierwohl angekündigt. Es wurden deshalb Vorschläge für mehr Tierschutz bei der Haltung, Schlachtung und dem Transport erwartet. Allerdings hat die Kommission bisher nur den Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnung zum Tiertransport vorgelegt. Der vorliegende Verordnungsvorschlag der EU-Kommission enthält mehrere Änderungen. Diese betreffen unter anderem konkrete Bestimmungen bezüglich Transportdauer inklusive Ruhezeiten, des Platzangebotes beim Transport, sowie für den Transport bei extremen Temperaturen. Zusätzlich enthält der Verordnungsvorschlag Bestimmungen zur Ausfuhr aus der EU, sowie Bestimmungen zur digitalen Unterstützung. Die IHK Nord bringt sich nun in diese Neuordnung ein. Die Thematik betrifft weite Teile der gewerblichen Wirtschaft in Norddeutschland – von der Urproduktion über Logistik zur Schlachtung bis zu Fleischverarbeitung, -veredlung und Einzelhandel. Somit sind auch Lebendtiertransporte ein wichtiger, notwendiger und alltäglicher Teil der Wertschöpfungskette der Branche. Vor allem aber auch aus den Interessen der Unternehmer in der norddeutschen Ernährungswirtschaft – etwa Qualität, Tierwohl, EU-Level Playing Field – möchte die IHK Nord die Gelegenheit zur Beteiligung an der EU-Konsultation nutzen. Die Wirtschaft in Norddeutschland anerkennt und unterstreicht dabei auch die Verbraucherinteressen sowie die ethischen Aspekte der Lebendtierlogistik. Die IHK Nord trägt dabei im Rahmen einer öffentlichen Konsultation drei Kernforderungen an die EU-Kommission heran:  KONSEQUENTE DIGITALE DOKUMENTATION Die IHK Nord fordert bei der EU-Neuregelung der Tiertransporte die konsequente Nutzung und Zusammenführung digital erhobener Daten. Die Neuregelung müsse zwingend zu einer Entlastung der beteiligten Unternehmen zu Dokumentations- und Berichtspflichten entlang der Wertschöpfungskette führen. Zusätzliche Dokumentationspflichten seien nicht akzeptabel. Vielmehr sollen ohnehin erhobene Daten digital gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Die Erhebung und Nutzung nicht genutzter Daten sollen als Maßnahme des Abbaus bürokratischer Dokumentationspflichten geprüft und verpflichtend unterbunden werden.  KEINE VERSCHÄRFUNGEN ZULASSEN – NORDDEUTSCHLAND IM EU-BINNENMARKT Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen müssen EUweit auf ein gemeinsames Niveau vereinbart werden. Eigene nationale Rechtsverschärfungen widersprechen dem Ziel eines harmonischen gemeinsamen Rahmens im EU-Binnenmarktes und somit sind nationale Verschärfungen nicht akzeptabel, so die IHK Nord. Ferner soll bei einer Neuregulierung von den einzelnen Mitgliedstaaten überprüft werden, welche nationalen Regeln und Verschärfungen obsolet werden und somit konsequent abgeschafft werden sollen.  BESTIMMUNGSORT AUSSERHALB DER EUROPÄISCHEN UNION Verstöße gegen die Regeln im Nicht-EU-Ausland, die nicht in den Einflussbereich von EU-Unternehmen fallen, müssen von den Regeln im Nicht-EU-Ausland sanktioniert werden. Eine Sanktionierung, insbesondere strafrechtlicher Natur, von EU-Unternehmen wegen Verstößen Dritter im Nicht-EU-Ausland muss zwingend ausgeschlossen sein, fordert die IHK Nord. Die IHK Nord begrüßt den Einsatz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine zukunftsfähige Tierhaltung in Deutschland. Zugleich müssen auf EU-Ebene Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die ökonomische Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe sowie der nachgelagerten Verarbeitung und Veredlung sicherstellen und die Nutztierhaltung nicht gefährden. Generell setzt sich die IHK Nord für betriebswirtschaftlich sowie veterinärmedizinisch vertretbare Transport- und Ruhezeiten ein. Diese sowie Platzbedarfe für verschiedene Tiere müssen dabei klar kommuniziert und verständlich sein, weshalb eine Überarbeitung der EU-Verordnung sehr zu begrüßen ist. Allerdings muss diese betriebswirtschaftlich umsetzbar sein. Auch bringt die IHK Nord einen neuen Vorschlag ein: Die EU soll die Möglichkeit einer EU-weiten Umsetzung eines DNA-basierten und digital geführten Verfahrens zur Rückverfolgbarkeit der Herkunft der Tiere „vom Hof auf den Tisch“ in der gesamten EU einheitlich sicherstellen. Im Jahr 2023 wurden in Norddeutschland gut eine Million Rinder geschlachtet, insgesamt fast 14 Millionen Schweine. Während vergleichsweise wenige Rinder aus dem Ausland zur Schlachtung nach Deutschland kamen, waren es mehr als 750.000 Schweine. In der Statistik sind auch fast 500 Pferde notiert – aber die Zahl der Tiertransporte innerhalb der Europäischen Union ist nicht verfügbar.  MEHR EU-TIERWOHL Eine zukunftsfähige Tierhaltung IHK ZU SCHWERIN Henner Willnow  0385 5103-312 willnow@schwerin.ihk.de Die IHK Nord ist der Zusammenschluss dreizehn norddeutscher Industrie- und Handelskammern aus Niedersachsen, Bremen, Hamburg, MecklenburgVorpommern und Schleswig-Holstein. Sie vertreten knapp 890.000 Unternehmen in Norddeutschland. www.ihk-nord.de. Bilder: Pixabay Innovation & Umwelt  43 Wirtschaftskompass 05 | 06 | 2024

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