IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 05, 06/2024

Bilder: Impressum Wirtschaftsmagazin der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Eigentümer und Verlag: Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach 1110 41, 19010 Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin  0385 5103-0 Fax: 0385 5103-999 info@schwerin.ihk.de www.ihk.de/schwerin Verantwortlich: Siegbert Eisenach Redaktion: Andreas Kraus Titelfoto: info@paperheroes.de Andreas Schroeder Erscheinungstag: 31.05.2024 Verlag: maxpress agentur für kommunikation GmbH & Co. KG, Stadionstr. 1, 19061 Schwerin  0385 760520 anzeigen@maxpress.de Druck: MOD Offsetdruck GmbH Gewerbestr. 3, 23942 Dassow Druckauflage: 20.000 Exemplare (I/2024: 20.000) Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier. Mitglieder der IHK zu Schwerin erhalten das Objekt im Rahmen ihrer Mitgliedschaft kostenfrei. Die Zeitschrift ist das offizielle Organ der IHK zu Schwerin. Im freien Verkauf beträgt der Bezugspreis pro Heft 1,50 Euro. Beiträge, die mit Namen oder Initialen des Verfassers gekennzeichnet sind und als solche kenntlich gemachte Zitate, geben nicht unbedingt die Meinung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zur Kürzung und Änderung aller Beiträge vor. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Gewähr übernommen. Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Quellenangabe (Belegexemplar erbeten). Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. (IVW) Dieser Ausgabe liegt eine Vollbeilage des Internatsgymnasiums Schloss Torgelow bei. 48  Recht & Steuern Wirtschaftskompass 05 | 06 | 2024 Als Teil des Gesetzes zur Änderung des Deutschen Wetterdienst Gesetzes ist die Anhebung der Schwellenwerte im Handelsgesetzbuch (HGB) im Bundesgesetzblatt vom 16. April 2024 (Nr. 120) verkündet worden. Die höheren Schwellenwerte zur Definition der Unternehmensgrößen nach dem Handelsgesetzbuch sollen für Geschäftsjahre angewendet werden, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen. Die Unternehmen können die höheren Schwellenwerte aber auch schon für Geschäftsjahre nutzen, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen; diese Option kann jedoch nur insgesamt genutzt werden, d. h. sie kann nur einheitlich für den Jahres- und Konzernabschluss für dasselbe Geschäftsjahr ausgeübt werden. Die geänderten Größenmerkmale von § 267a Absatz 1 Satz 1 HGB n. F. für Kleinstgenossenschaften sollen erstmals auf die vereinfachte Prüfung für ein frühestens am 31.12. des Jahres des Inkrafttretens endendes Geschäftsjahr anzuwenden sein. Überblick über die am 17. April 2024 in Kraft getretenen neuen Schwellenwerte: Änderungen bei den Schwellenwerten für Unternehmensgrößen im Handelsgesetzbuch beschlossen IHK ZU SCHWERIN Thilo Krüger  0385 5103-514 krueger@schwerin.ihk.de Bilanzsumme in EUR Umsatzerlöse in EUR Arbeitnehmer Kleinstkapitalgesellschaften, § 267a Abs. 1 S. 1 HGB 450.000 900.000 10 Kleine Kapitalgesellschaften, § 267 Abs. 1 HGB 7.500.000 15.000.000 50 Mittelgroße Kapitalgesellschaften, § 267 Abs. 2 HGB 25.000.000 50.000.000 250 Größenabhängige Erleichterungen für Konzernabschlüsse, § 293 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HGB 30.000.000 60.000.000 250 Größenabhängige Erleichterungen für Konzernabschlüsse, § 293 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HGB 25.000.000 50.000.000 250

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