Bild: deagreez – stock.adobe.com Mit dem Start der Berufsausbildung beginnt für jeden Jugendlichen ein neuer Lebensabschnitt. Eine neue Umgebung, neue Kontaktpersonen, neue Herausforderungen, all das führt zur Aufgeregtheit und vielleicht auch zu Spannungen. Was bringt der erste Ausbildungstag und die erste Ausbildungswoche? Deshalb ist es für die Ausbildungsunternehmen wichtig, vor allem die erste Zeit des neuen Lebensabschnittes erfolgreich zu gestalten, so dass der Start auch für alle Seiten ein Erfolg wird. Der Beginn des ersten Ausbildungstages sollte gut vorbereitet werden. Dazu gehört z. B. ein hergerichteter Ausbildungsplatz, Werkzeug und auch entsprechende Berufsbekleidung. Damit sich der neue Auszubildende sofort willkommen fühlt, sollte auch sein Namenszug bereits an der Bürotür oder an seiner Arbeitsbekleidung angebracht sein. Ein herzliches Willkommen am Eingang zum Unternehmen, ein erstes Gespräch mit dem Verantwortlichen, ein Unternehmensrundgang und die Übergabe erster Materialien vermitteln das Gefühl, dass sich nicht nur der Auszubildende auf den neuen Lebensabschnitt vorbereitet hat, sondern auch das Ausbildungsunternehmen. Der klassische Start, den Vormittag mit endlosen Sicherheitsbelehrungen und EDV-Einweisungen zu verbringen, sollte überdacht werden. So wichtig diese Schritte sind, so lassen sie sich auch in einen Tag gut und etwas moderner und moderater einbinden. EINLEBEN Der Ausbildungsverantwortliche sollte auf seine Aufgabe vorbereitet sein und Zeit haben. Junge Menschen quasi nebenbei mitzunehmen und in die Ausbildung einzuführen, ist nicht ratsam. Gerade Jugendliche sind ausgesprochen sensibel. Ersteindrücke verfestigen sich schnell. Bestimmte Unterweisungen oder Einführungen lassen sich auch über die oberen Berufsausbildungsjahre bewältigen, die als „Pate“ für die erste Zeit fungieren können. Sie kennen das Unternehmen genauso gut, wissen, worauf es ankommt und sprechen die gleiche Sprache. Am Ende des ersten Tages und auch am Ende der ersten Ausbildungswoche sollte ein Auswertungsgespräch stattfinden. Es geht dabei in erster Linie nicht um das Auswerten, sondern um das Aufnehmen, wie der Auszubildende die erste Woche und die ersten Erlebnisse erlebt hat. Daraus lassen sich wichtige Schlüsse für die kommende Zeit, die Zufriedenheit oder Unzufriedenheit bzw. auf offene Fragen oder nicht ausgesprochene Probleme ziehen. DAS ERSTE AUSBILDUNGSNACHWEISHEFT Jeder Auszubildende hat ein Ausbildungsnachweisheft zu führen. Natürlich weiß der junge Auszubildende nicht, was und wie er dies zu führen hat. Es sollte ihm also gezeigt und erläutert werden. Wichtig ist die Kontrolle und Unterschrift durch den Ausbildenden am Ende der Woche sowie des Erziehungsberechtigten, solange der Auszubildende noch nicht volljährig ist. DIE WOCHENAUSWERTUNG Die erste Ausbildungswoche ist lang. Sowohl der Ausbildende als auch der Auszubildende haben Erwartungen. Werden diese nicht ausgetauscht, entsteht ein leerer Raum, der zu Unzufriedenheit führen kann. Deshalb ist es wichtig, dass am Ende der ersten Ausbildungswoche ein gut vorbereitetes Gespräch stattfindet, um die erste Woche auszuwerten, die Erwartungen abgefragt werden, sowie erste Schwerpunkte bzw. Erwartungen für die zweite Woche abgeleitet werden. DIE ABSTIMMUNG MIT DER BERUFSSCHULE Die Berufsschule ist der Partner im System der betrieblichen Berufsausbildung. Sie ist für die Vermittlung berufstheoretischer Grundlagen verantwortlich. Die Anmeldung des Auszubildenden zur Berufsschule sollte vor dem Ausbildungsstart erfolgen, so dass die Berufsschule die Möglichkeit hat, dem Ausbildungsunternehmen die Terminplanung (Beschulungsplan) mitzuteilen. Die Ausbildungsunternehmen folgen der sachlich-zeitlichen Gliederung, die Berufsschule dem Rahmenlehrplan. Beide Dokumente sind aufeinander abgestimmt. Im Verlauf der Berufsausbildung sollten die Partner Betrieb und Berufsschule regelmäßig aufeinander zugehen und die Schwerpunkte koordinieren. Dazu eignen sich Ausbilderarbeitskreise, Tage der offenen Tür an den Berufsschulen und persönliche Gespräche. Wichtig ist das Grundverständnis, dass der Besuch der Berufsschule Pflicht für alle Auszubildenden ist. Die Pflicht zu erfüllen bzw. anzumahnen liegt sowohl in Verantwortung der Auszubildenden als auch des Ausbildenden. Das Ausbildungsunternehmen hat den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule freizustellen und anzuhalten. Dazu gehört auch, die Erwartungen des Ausbildungsunternehmens zum Berufsschulbesuch, Leistungsansprüche, Kommunikationswege und Rückmeldungen zu äußern und natürlich deren Erfüllung nach einem Berufsschulblock auch einzufordern. Der Auszubildende hat die Berufs- GUTE VORBEREITUNG NÖTIG: Der Ausbildungsstart 48 Aus- und Weiterbildung Wirtschaftskompass 07 | 08 | 2024
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