IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 07, 08/2024

schule zu besuchen. Geschieht das nicht, so ist nicht nur der fachliche Erfolg der Berufsausbildung gefährdet. Es muss auch damit gerechnet werden, dass aufgrund der Fehlzeiten die Zulassung zu den Prüfungen verwehrt wird. DIE PROBEZEIT Jedes Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit einer Probezeit. Ausbildende und Auszubildende sollen prüfen, ob die Entscheidung für den Ausbildungsberuf und den Ausbildungspartner richtig war. In der Probezeit soll also getestet werden. Die im Ausbildungsvertrag fixierte Probezeit muss minimal einen Monat und darf maximal 4 Monate umfassen. Der Auszubildende muss wissen und verstehen, dass er in dieser Zeit quasi unter Beobachtung steht. In dieser Vertragsphase ist die Möglichkeit, das Ausbildungsverhältnis zu kündigen, stark vereinfacht. Danach ist eine Kündigung nur noch im Ausnahmefall – „aus wichtigem Grund“ – möglich. Eine nicht getroffene Entscheidung am Ende der Probezeit führt zur Fortführung des Ausbildungsvertrages. Der Betrieb prüft, ob der Auszubildende für den Beruf geeignet ist, Interesse zeigt und sich in das Betriebsgeschehen einordnet. Bei der Einschätzung des Auszubildenden müssen jedoch besondere Maßstäbe angesetzt werden. Es sind junge Menschen, die sich noch in ihrer Entwicklung von der Schule in die Arbeitswelt sind. Daher sollte das Lern- und Sozialverhalten im Vordergrund stehen und erst dann die Leistungen, die sich in Punkten, Noten und Arbeitsergebnissen ausdrücken. Letztlich ist das Ziel der Probezeit eine Entscheidung darüber, ob das Ausbildungsverhältnis bis zum Ende der Ausbildung weitergeführt werden soll. Kommt nun ein Vertragspartner zu der Überzeugung, dass das Berufsausbildungsverhältnis nicht seinen Erwartungen entspricht, kann er es während der Probezeit jederzeit und auch fristlos kündigen. Es muss hierbei kein besonderer, mit der Berufsausbildung zusammenhängender Grund geltend gemacht werden. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und dem Empfänger noch vor dem Ende der Probezeit zugegangen sein. IHK ZU SCHWERIN Jana Horn  0385 5103-416 horn@schwerin.ihk.de Ein Angebot der: Gefördert durch: Im Auftrag von: Im Schnitt lassen sich in jedem Unternehmen 30 % der Kosten für Wärme, Kälte und Strom sparen. Um dieses Potenzial zu heben, informieren unsere Technischen Berater Sie im Vor-Ort-Gespräch über mögliche Maßnahmen und Fördermöglichkeiten in Ihrem Betrieb – kostenlos und neutral. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenfreien Termin: 0385 3031642 oder beratung@mv-effizient.de. Kostenlos und neutral! Das geht! Und wir zeigen Ihnen wie. Energie sparen, Kosten senken, Klima schützen STATT VERSCHWENDEN Jetzt kostenfreien Beratungstermin anfordern: beratung@mv-effizient.de Scan mich! /mveffizient Aus- und Weiterbildung  49 Wirtschaftskompass 07 | 08 | 2024

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