Im Jahr 2023 wurden insgesamt 64 Bierproben zur sensorischen und mikrobiologischen Untersuchung eingesendet. Die Proben stammen aus Zapfanlagen von Hotels, Restaurants und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung. Bei vier Bierproben wurden stark erhöhte Keimzahlen nachgewiesen. Hierbei handelte es sich meist um Fäkalindikatoren oder Milchsäurebakterien. Bei 14 Proben wurden leicht erhöhte Keimzahlen festgestellt - der Nachweis dieser Keimzahlen ist ein Zeichen mangelnder Hygiene, stellt aber keine Gesundheitsgefährdung dar. In allen Fällen wurde die zuständige Überwachungsbehörde informiert, um eine Reinigung und Desinfektion der betreffenden Schankanlagen zu veranlassen. Zu den 64 eingesendeten Proben wurden 57 Betriebskontrollen von den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern durchgeführt. Hierbei waren 33 Kontrollen unauffällig. In 20 Fällen wurde eine Belehrung auf Grund von geringen Abweichungen durchgeführt. Bei den Abweichungen handelte es sich zum Beispiel um nicht ausreichend durchgeführte Personalschulungen oder leichte Verschmutzungen an der Schankanlage. Bei einer Betriebskontrolle wurde eine mündliche Verwarnung ausgesprochen und bei drei Kontrollen eine schriftliche Verwarnung erteilt. Es handelte sich um Betriebe, in denen die Reinigung der Anlagen nicht ausreichend durchgeführt und dokumentiert wurde oder in denen bauliche Mängel festgestellt wurden, die einer wirksamen Reinigung im Wege stehen. „Es ist gut, dass die Veterinärämter diese Kontrollen durchführen und die Unternehmen auf Mißstände hinweisen,“ so IHK-Hygieneexperte Ronald Paulowitz. Er führt bei der IHK zu Schwerin die Sachkundeunterrichtungen nach § 4 Gaststättengesetz durch und auch die Hygiene-Folgebelehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz und § 4 Lebensmittel-Hygieneverordnung. Mit seinem Institut für Hygiene und Lebensmittelsicherheit begleitet er Lebensmittelproduzenten und Gastronomen bei der Entwicklung von Speisekarten, berät zu Allergenen, unterstützt bei der Kalkulation – und erklärt die richtigen Hygienemaßnahmen. Ronald Paulowitz erklärt: „Hygienemängel müssen nicht sein. Eigentlich müsste kein Gastronom Strafen fürchten. Die Aufmerksamkeit für den richtigen Umgang mit Lebensmitteln, mit der GastroTechnik und vor allem das aktuelle Wissen von Unternehmern, Führungskräften und Mitarbeitern hilft, die Hygienekontrollen der Behörden ohne Verwarnung oder gar Strafen zu überstehen.“ Für die Nachschulung von Unternehmern und Arbeitnehmern bietet die IHK zu Schwerin Beratung und konkrete Veranstaltungen an. Informationen und Termine sind auf der Themenseite der IHK zu Schwerin (Dok.- Nr. 16040) und in der IHK-Veranstaltungsdatenbank unter www.ihk.de/schwerin notiert. Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock hat im letzten Jahr Bier aus Getränkeschankanlagen untersucht, die im Zuge von Betriebskontrollen durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte entnommen wurden. Das Ergebnis: Der Großteil der Proben und der Betriebskontrollen waren unauffällig. Zapfhahn selten verkeimt IHK ZU SCHWERIN Henner Willnow 0385 5103-312 willnow@schwerin.ihk.de Bild: Pixabay (Richard Winter) 36 Existenzgründung & Unternehmensförderung Wirtschaftskompass 09 | 10 | 2024
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