IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 11, 12/2024

Von der Vision zum Projekt. 3000 Referenzen Wir beraten Sie gern persönlich. Dipl.-Ing. Fr. Bartram GmbH & Co. KG Ziegeleistraße · 24594 Hohenwestedt Tel. +49 (0) 4871 778-0 Fax +49 (0) 4871 778-105 info@bartram-bausystem.de MITGLIED GÜTEGEMEINSCHAFT BETON im Industrie- und Gewerbebau WWW.BARTRAM-BAUSYSTEM.DE über Das individuelle Bau-System Entwurf und Planung Eigenes Fertigteilwerk Festpreis Fixtermin 50 Jahre Erfahrung Alles aus einer Hand BBS_AZ_2023_09793_IHK_SH_58x185_RZ_2023-10-05_AS.indd 1 05.10.23 08:43 Anzeigen im WIKO Telefon: 0385 760 520 Fax: 0385 760 52 60 anzeigen@maxpress.de www.maxpress.de Jede und jeder dritte bricht seine Ausbildung vorzeitig ab, wie das Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) deutschlandweit für das Jahr 2022 berichtet. Der Entwicklung bietet das Netzwerk SchuleWirtschaft MV die Stirn. In der Region Schwerin setzen Christina Müller und Kevin Friedersdorf von MANDARIN frische Impulse. Die beiden lösen Jens-Peter Trulsen als führenden Vertreter der Wirtschaft ab. Der Geschäftsführer der Hans Bode GmbH hat das Netzwerk der Region Schwerin zehn Jahre geleitet. Dafür erhielt er auf der Jahrestagung von SchuleWirtschaft MV die Goldene Ehrennadel. Im Netzwerk SchuleWirtschaft machen sich landesweit 21 regionale Arbeitskreise stark. Lehrkräfte aller Schulformen, Vertretende aus Unternehmen und aller Branchen setzen sich ein für einen gelungenen Übergang von der Schule in den Beruf. Sie organisieren Jobmessen, Azubi-Schüler-Treffen, Praktika und mehr. Mit Erfolg: Netzwerke wie in Malchin glänzen mit nachweislich höheren Bewerberzahlen und besetzten Ausbildungsplätzen in Unternehmen. Auch das Bildungsministerium schreibt in seiner aktuellen Richtlinie unter anderem 30 statt bisher 25 Tage zur Berufsorientierung an Schulen fest. Christina Müller und Kevin Friedersdorf organisieren in der Region Schwerin das erste Netzwerktreffen für Vertreterinnen und Vertreter aus Schule und Wirtschaft. Am Dienstag, 3. Dezember 2024, um 15 Uhr im Haus am See, Mueßer Bucht 1, in Schwerin. Wer mitmachen möchte, meldet sich bei Kevin Fredersdorf unter der E-Mail-Adresse SchuleWirtschaft@mandarin.digital. Innerhalb der Probezeit ist die Möglichkeit, das Ausbildungsverhältnis zu kündigen, stark vereinfacht. Danach ist eine Kündigung nur noch im Ausnahmefall „aus wichtigem Grund“ möglich. Zu Beginn der Berufsausbildung steht eine mindestens ein- bis höchstens viermonatige Probezeit, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) vorgeschrieben ist. Für viele Ausbildungsverträge, die am 1. September begonnen haben, endet die Probezeit am 31.12.2024. Da die Probezeit schon zur Berufsausbildung gehört, bestehen auch die vollen beiderseitigen Rechte und Pflichten der Ausbildenden und Auszubildenden. Die Probezeit dient als eine Art „Bewährungsprobe“ dem gegenseitigen Kennenlernen von Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden. Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur noch aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Also nur bei massiven Verstößen gegen den Ausbildungsvertrag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Ausbildungsverhältnis ein Erziehungsverhältnis ist. Auch eine einvernehmliche Verlängerung der Probezeit über das Höchstmaß von vier Monaten hinaus scheidet aus. Sie ist nur dann zulässig, wenn es während der Probezeit zu Unterbrechungen kommt (z. B. durch Krankheit des Auszubildenden), die mehr als ein Drittel der Probezeit in Anspruch nehmen. Erst dann kann die Probezeit um die Unterbrechungsdauer verlängert werden. Letztlich ist das Ziel der Probezeit eine Entscheidung darüber, ob das Ausbildungsverhältnis bis zum Ende der Ausbildung weitergeführt werden soll. Kommt nun ein Vertragspartner zu der Überzeugung, dass das Berufsausbildungsverhältnis nicht seinen Erwartungen entspricht, kann er es während der Probezeit jederzeit und auch fristlos kündigen. Findet das Betriebsverfassungsrecht Anwendung, so muss der Betriebsrat gehört werden. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Empfänger noch vor dem Ende der Probezeit zugegangen sein.  VON DER SCHULE IN DEN BERUF Netzwerk sucht Engagierte  AUSBILDUNG Das Ende der Probezeit beachten! Bild: Pixabay play-stone IHK ZU SCHWERIN Peter Todt  0385 5103-401 todt@schwerin.ihk.de Aus- und Weiterbildung  9 Wirtschaftskompass 11 | 12 | 2024

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