IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 11, 12/2024

Bild: IHK Der Bundestag hat das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts verabschiedet. Die bisherige Praxis der Kettenduldungen wird beendet. Geflüchtete können unter bestimmten Voraussetzungen ein dauerhaftes Bleiberecht erlangen. Das Gesetz sieht u.a. folgendes vor:  Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts: Menschen, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren gestattet oder geduldet in Deutschland aufhalten, erhalten auf Antrag für 18 Monate eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis. Ausgeschlossen sind Straftäter sowie Personen, die ihre Abschiebung aufgrund wiederholter und vorsätzlich falscher Angaben über ihre Identität verhindert haben. Im Vergleich zum Entwurf der Bundesregierung wurde der Stichtag vom 1. Januar 2022 auf den 31. Oktober 2022 verschoben und die Gültigkeitsdauer von einem Jahr auf 18 Monate verlängert. Diese Zeit kann genutzt werden, um die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel nach §25a AufenthG für gut integrierte Jugendliche oder §25b AufenthG bei nachhaltiger Integration zu erfüllen (insb. Identitätsklärung, Lebensunterhaltsicherung und Sprachkenntnisse).  Änderung der Bleiberechtsregelung nach § 25a AufenthG: Gut integrierte junge Menschen unter 27 Jahren (statt unter 21 Jahren) können nach drei Jahren (statt nach vier Jahren) ein Bleiberecht erhalten. Im Vergleich zum Entwurf der Bundesregierung wurde eine Vorduldungszeit von 12 Monaten als Voraussetzung für die Titelerteilung eingeführt.  Änderung der Bleiberechtsregelung nach §25b AufenthG: Gut integrierte Geduldete erhalten nach sechs (statt nach acht Jahren) oder nach vier Jahren (statt nach sechs Jahren), wenn ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, ein Bleiberecht.  Asylbewerber können unabhängig von ihrer Bleibeperspektive schon im laufenden Asylverfahren Integrations- und Berufssprachkurse besuchen.  Der Familiennachzug von Angehörigen von Fachkräften wird erleichtert, indem Familienangehörige nicht mehr vor der Einreise nach Deutschland ihre Deutschkenntnisse nachweisen müssen. Ein Infopapier zum Chancen-Aufenthaltsrecht steht für Sie zum Download unter www.ihk.de/schwerin, Dokumenten Nr. 6166404, bereit. ACHTUNG! Das Chancen Aufenthaltsgesetz tritt am 31.12.2025 wieder außer Kraft.  KETTENDULDUNG WIRD BEENDET Das Chancen-Aufenthaltsrecht IHK ZU SCHWERIN Astrid Ludwig  0385 5103-422 ludwig@schwerin.ihk.de Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin schreibt zum 15. Mal den Wettbewerb "TOP- Ausbildungsbetrieb" aus, dieser wird im Rahmen der Veranstaltung am 27.05.2025 vergeben. Der "TOPAusbildungsbetrieb" engagiert sich nicht nur für eine exzellente Ausbildung, sondern bietet seinen Auszubildenden auch langfristig Perspektiven und Entwicklungschancen im Unternehmen. Die Unternehmerinnen und Unternehmer der Wirtschaftsregion Westmecklenburg ermöglichen dadurch zahlreichen Jugendlichen eine Ausbildung und geben ihnen eine Basis zum Einstieg ins Berufsleben. Neben der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen tritt die Qualität der Ausbildung stärker in den Vordergrund. Unternehmen finden häufig aus den unterschiedlichsten Gründen keine geeigneten Bewerber für ihre Ausbildungsplatzangebote. Das ist angesichts der drastisch gesunkenen Schulabgängerzahlen und des sich bereits vielerorts abzeichnenden Fachkräftemangels ein deutliches Signal an alle gesellschaftlichen Kräfte Jugendlichen Perspektiven aufzuzeigen und sowohl für Berufsausbildung als auch für deren weiteren Ziele zu werben. Dabei ist die Berufsausbildung ein permanenter Prozess. Besondere Initiativen, Kontinuität, Kreativität und Qualität der Unternehmen im Bereich der beruflichen Ausbildung machen allerdings den Unterschied aus und sind Kriterien für den Wettbewerb. Diese Kriterien tragen dazu bei, auch von außen als „TOP- Ausbildungsbetrieb“ wahrgenommen zu werden. Die Ausschreibungskriterien sowie den entsprechenden Fragebogen finden Sie unter www.ihk. de/schwerin, Dokumenten Nr.: 5987522 Bitte senden Sie die Bewerbungsunterlagen einschließlich des Fragenkatalogs bis spätestens 31.01.2025 an die IHK zu Schwerin  IHK-WETTBEWERB Ausschreibung zum TOP- Ausbildungsbetrieb 2025 IHK ZU SCHWERIN Volker Rudolph  0385 5103-415 rudolph@schwerin.ihk.de 10  Aus- und Weiterbildung Wirtschaftskompass 11 | 12 | 2024

RkJQdWJsaXNoZXIy MTkyOTU0Ng==