IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 01, 02/2025

 KLEINUNTERNEHMERREGELUNG Mit dem Jahressteuergesetz 2024, welches vom Bundestag am 18.10.2024 verabschiedet wurde, wird die Kleinunternehmerregelung seit 2025 deutlich ausgeweitet und umfassend modifiziert. Die Umsatzgrenzen 2024 von 22.000 Euro (Vorjahr) und 50.000 Euro (lfd. Kalenderjahr) wurden auf 25.000 Euro und 100.000 Euro angehoben. Bei den neuen Grenzbeträgen handelt es sich um Netto-Grenzen, bisher waren diese als Brutto-Grenzen ausgestaltet. Bisher konnten Unternehmer die Kleinunternehmerregelung nur für inländische Umsätze anwenden. Seit 2025 ist dies auch für Umsätze innerhalb des Gemeinschaftsgebietes möglich. Voraussetzung: Der im Gemeinschaftsgebiet erzielte Gesamtumsatz darf sowohl im vorangegangenen als auch im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschritten haben. Daneben muss der Ansässigkeitsstaat eine Kleinunternehmer-Identifikationsnummer erteilen. Damit einher geht jedoch die bürokratische Pflicht, eine quartalsweise Umsatzmeldung abzugeben.  MINDESTLOHN Der Mindestlohn ist 2025 von 12,41 Euro auf 12,82 Euro gestiegen.  NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG Seit dem 1. Januar 2025 müssen große Kapitalgesellschaften und gleichgestellte Unternehmen erstmals einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen.  NIS2-RICHTLINIE Die NIS2-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, Maßnahmen gegen Cyberangriffe zu ergreifen. Seit dem 18. Oktober 2024 gelten neue Meldepflichten und Sicherheitsvorgaben. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Geldstrafen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ihk.de/ schwerin, Dok-Nr.: 6257792.  PHOTOVOLTAIKANLAGEN-STEUERBEFREIUNG Die für die Anwendung der Steuerbefreiung zulässige Bruttoleistung wurde von 15 kW (peak) auf 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit erhöht. Die Änderung soll klarstellen, dass auch bei Gebäuden mit mehreren Gewerbeeinheiten, aber ohne Wohneinheiten, Photovoltaikanlagen bis zu 30 kW (peak) je Einheit begünstigt sind. Zudem handelt es sich bei dieser Steuerbefreiung um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Diese Neuregelung gilt für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 in Betrieb gegangen sind, angeschafft oder erweitert wurden.  POSTRECHT Online-Shops und Versandhandel aufgepasst: Seit 2025 dürfen nicht nur Briefe länger unterwegs sein, Pakete über 10 kg müssen nun auch mit einem sichtbaren Hinweis auf das Gewicht gekennzeichnet werden.  PRODUKTSICHERHEIT Die EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation - GPSR) gilt seit Dezember 2024 für alle Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Mit der neuen Verordnung werden Produktsicherheit und Verbraucherschutz gestärkt. Außerdem wird es leichter, unsichere Produkte zu reparieren, zurückzugeben oder zu ersetzen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ihk.de/schwerin, Dok-Nr.: 6306580.  WIRTSCHAFTSIDENTIFIKATIONSNUMMER Seit November 2024 vergibt das Bundeszentralamt für Steuern die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) an alle wirtschaftlich Tätigen. Diese Nummer dient der eindeutigen Identifizierung und bleibt während der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit unverändert. Sie ersetzt nicht die Steuer- oder USt-IdNr. Am 5. Dezember 2024 fand in der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwerin die zweite Schweriner Sachverständigenrunde statt. Rund 40 Sachverständige der IHK Schwerin, den benachbarten IHKKammerbezirken, den Handswerkskammern und Architekten- und Ingenieurkammer folgten der Einladung. Ihnen gemein war das Interesse an aktuellen Entwicklungen und grundlegendem Rechtsverständnis im Sachverständigenwesen: Neuerungen im Vergaberecht und die rechtssichere elektronische Kommunikation.  RECHTSVERBINDLICHE ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION Herr Dr. Kai Jaspersen, ehemaliger Präsident des Landgerichts Rostock referierte zu Grundsätzen der elektronischen Kommunikation zwischen Gerichten und Sachverständigen. Bereits seit 2021 betrifft das Thema die Sachverständigen. Die elektronische Kommunikation ist teilweise unvollständig bei den Sachverständigen erschlossen. Dr. Jaspersen lieferte Verständnis für die grundlegende Struktur und anschauliche Erklärungen an die rechtlich-technologischen Anforderungen.  VERGABERECHT IM WANDEL Im zweiten Vortragsteil des Abends sprach Lars Wiedemann, Geschäftsführer der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern, über die Vergabe freiberuflicher Leistungen. Alle Zwei-Jahre die EU-Kommission die Schwellenwerte (Europaweite Bau- und Auftragsvergabeverfahren) für die Geltung des EU-Vergaberechts an. Die Schwellenwerte wurden zuletzt gegenüber den bisherigen Werten etwas erhöht.  NETZWERKEN IM HOTELRESTAURANT „ELEFANT“ Den Abschluss der Veranstaltung bildete ein informeller Austausch im nahegelegenen Hotelrestaurant „Elefant“. In entspannter Atmosphäre diskutierten und vertieften die Teilnehmenden die wachsenden technologischen Anforderungen im Sachverständigenwesen und ihre Chancen. Die nächste Schweriner Sachverständigenrunde findet im Mai 2025 statt.  SCHWERINER EXPERTENRUNDE Sachverständige IHK ZU SCHWERIN Ass. jur. Luise-Henriette Stegen  0385 5103-513 stegen@schwerin.ihk.de Bilder: pixabay_justitia-g88f3b1f97; IHK Recht & Steuern  19 Wirtschaftskompass 01 | 02 | 2025

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