Bild: pixabay_destinations-235942 Der internationale E-Commerce bietet enorme Potenziale für Unternehmen, um überregional zu wachsen und neue Märkte zu erschließen. Der grenzüberschreitende B2C-E-Commerce erreichte im Jahr 2021 weltweit ein Marktvolumen von etwa 757 Milliarden US-Dollar. Prognosen zufolge wird dieser Wert in den kommenden Jahren kontinuierlich steigen und bis 2030 voraussichtlich 5,1 Billionen US-Dollar erreichen. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen eröffnet der weltweite Online-Handel die Möglichkeit, unabhängig von der lokalen Wirtschaftslage zu agieren. Gerade Nischenanbieter oder regionale Spezialitäten aus Mecklenburg-Vorpommern können auf internationalen Plattformen und digitalen Vertriebswegen im Ausland hohe Nachfrage erfahren, was den Absatz deutlich steigern kann. ONLINE HANDEL – NICHT OHNE HERAUSFORDERUNGEN Jedoch birgt der Schritt in den internationalen OnlineHandel auch Herausforderungen. Der Wettbewerb auf globaler Ebene ist intensiv und es erfordert eine gezielte Marktanalyse sowie eine klare Positionierung, um sich gegenüber etablierten Anbietern zu behaupten. Ein gut abgestimmtes internationales Marketing, lokalisierte Angebote und der Aufbau von Kundenvertrauen können dabei den entscheidenden Unterschied ausmachen. Hier können Auslandshandelskammern mit ihren direkten Expertisen aus den Länder ein Partner sein. Eine bundesweite Unternehmensbefragung von ibi research aus dem Jahr 2022 zeigt außerdem, dass u. a. rechtliche Unsicherheiten, komplizierte Zollabwicklungen sowie ein hoher Aufwand und große Risiken im Bereich Umsatzsteuer bedeutende Gründe sind, warum Unternehmen nicht aktiv ins Ausland verkaufen. WTO STEHT VOR ABSCHLUSS EINES INTERNATIONALEN E-COMMERCE-ABKOMMENS Um die Herausforderungen für Unternehmen zu bewältigen und globale Regelungen zu schaffen, hat sich auch die WTO intensiv mit dem internationalen E-Commerce befasst. Nach fünf Jahren Verhandlungen einigten sich über 90 WTO-Mitglieder im Juli 2024 auf einen gemeinsamen Text für ein E-Commerce-Abkommen. Dieses Abkommen soll den grenzüberschreitenden elektronischen Handel erleichtern, Hindernisse abbauen und Innovationen fördern. Das Abkommen umfasst 38 Artikel, die konkrete Regeln für digitale Transaktionen, elektronische Signaturen, Verbraucherschutz und die Bekämpfung von Cyberangriffen festlegen. Ein wichtiges Element ist das Verbot von Zöllen auf elektronische Übertragungen. Bis das Abkommen in Kraft tritt, bleibt das bestehende Moratorium in Kraft, das ebenfalls Zölle auf digitale Übertragungen untersagt. Die IHK zu Schwerin stellt online unter www.ihk.de/schwerin Dok-Nr.: 4413368 weitere Informationen zur Verfügung. INTERNATIONALER E-COMMERCE Globale Märkte zum Greifen nah IHK ZU SCHWERIN Annett Reimer 0385 5103-213 reimer@schwerin.ihk.de viertgrößter Handelspartner der USA. Deutsche Unternehmen sind drittgrößter ausländischer Arbeitgeber in den USA. Rund 923.600 Arbeitsplätze werden aktuell durch deutsche Unternehmen in den USA generiert. Des Weiteren ist Deutschland der drittgrößte ausländische Direktinvestor in den USA. Etwa 6.000 US-Unternehmen haben eine deutsche Kapitalbeteiligung. Davon fließt etwa die Hälfte der deutschen Investitionen in den USA ins verarbeitende Gewerbe. Nicht zuletzt sei die Vorbildfunktion der dualen Ausbildung genannt. Zahlreiche US-amerikanische Unternehmen bilden nach deutschem Vorbild aus. AHK USA – BERATUNG FÜR DEUTSCHE UNTERNEHMEN VOR ORT Der US-Markt bleibt somit weiterhin ein attraktiver Standort mit teilweise noch unklaren Rahmenbedingungen. Gerade vor diesem Hintergrund ist es sehr wertvoll, vor Ort einen vertrauenswürdigen Ansprechpartner und Begleiter zu haben. Das Netzwerk der Deutschen Auslandshandelskammern (AHK) ist mit fünf Standorten (Atlanta, Chicago, New York, San Francisco und Washington) in den USA vertreten. Mit einem umfangreichen Informations- und Dienstleistungsangebot unterstützt die AHK USA deutsche Unternehmen. Zu den Unterstützungsleistungen der AHKs gehören unter anderem Marktstudien, Geschäftspartnervermittlung, Fachkräfte und Berufsausbildung, aber auch die umfassende rechtliche Beratung. Informationen zum AHK-Netzwerk erhalten Sie unter www.ahk.de oder direkt beim Team International der IHK zu Schwerin. IHK ZU SCHWERIN Merle Poppke 0385 5103-214 poppke@schwerin.ihk.de International 23 Wirtschaftskompass 01 | 02 | 2025
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