Die neue Verordnung zur Produktsicherheit führte vor Inkrafttreten Ende 2024 zu zahlreichen Anfragen an die IHK. Zahlreiche Praxisfragen blieben unklar. Daher hat die DIHK von der EU-Kommission eine Klarstellung gefordert. Die EU-Kommission hat erst Anfang Dezember die FAQs zur GPSR veröffentlicht. Die EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation - GPSR) trat am 13. Dezember 2024 für alle Produkte (Verbrauchsgüter), die in der EU in Verkehr gebracht werden, in Kraft. Mit der neuen Verordnung werden Produktsicherheit und Verbraucherschutz gestärkt. Außerdem wird es leichter, unsichere Produkte zu reparieren, zurückzugeben oder zu ersetzen. Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer (Importeure), Händler, FulfillmentDienstleister und andere betroffene Akteure müssen nun mehrere wichtige Aspekte der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) vorbereitet sein: 1. Produktsicherheit: Es gilt der Grundsatz, dass nur sichere Produkte dürfen in den Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Alle Produkte müssen den neuen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Dies bedeutet, dass Hersteller im Rahmen einer Sicherheitsbewertung sicherstellen müssen, dass ihre Produkte sicher sind und keine Risiken für Verbraucher darstellen. Alle Akteure müssen die erforderliche Dokumentation führen, um die Sicherheit der Produkte nachweisen zu können. Dazu gehören technische Unterlagen, Prüfberichte und Konformitätserklärungen. 2. Nachverfolgbarkeit: Bei jedem Produktangebot sind unter anderem der Name, die Anschrift und die elektronische Adresse des Herstellers, etwaige Warnhinweise und Sicherheitsinformationen anzugeben. VERBRAUCHERSCHUTZ Produktsicherheitsverordnung IHK ZU SCHWERIN Kristin Just 0385 5103-206 just@schwerin.ihk.de Am 18. November 2024 lud die IHK zu Schwerin und der IVD Region Nord e. V. zum 19. Branchentreff der Immobilienwirtschaft. Über 50 Teilnehmende folgten der Einladung und diskutierten aktuelle Herausforderungen sowie zukunftsweisende Ansätze für die Branche. Die Veranstaltung bot eine Plattform, um Trends, innovative Technologien und rechtliche Aspekte zu beleuchten. IHK Vizepräsident Kai Lorenzen begrüßte die Teilnehmenden und ging auf die wachsenden Herausforderungen durch Regulierungen und Bauauflagen ein. Er betonte, dass kreative Lösungen und Zusammenarbeit, insbesondere mit Politik und Verwaltung, der Schlüssel zu Fortschritten seien. Als positives Beispiel hob er die geplante Novellierung der Hamburger Bauordnung hervor. Diese zielt darauf ab, Genehmigungsverfahren zu verschlanken und den Wohnungsbau zu beschleunigen. Peter Georg Wagner vom IVD Nord e. V. sprach die anhaltende Krise der Immobilienbranche an, die seit zwei Jahren besteht. Trotz politischer Maßnahmen fehle es oft an praxisgerechter Umsetzung. Dennoch gebe es erste Anzeichen einer Stabilisierung, da sich Käufer zunehmend an die veränderten Preisstrukturen gewöhnen. Wagner unterstrich die Bedeutung von Flexibilität und Innovation, um die Krise zu bewältigen. NACHHALTIGE IMMOBILIENWIRTSCHAFT DURCH KÜNSTLICHE INTELLIGENZ Prof. Dr. Jörn Plönnigs zeigte in seinem Vortrag auf, wie Künstliche Intelligenz (KI) und digitale Zwillinge die Immobilienbranche transformieren können. Mit 38 Prozent der globalen CO₂-Emissionen, die auf Bau und Betrieb von Gebäuden entfallen, steht die Branche vor HERAUSFORDERUNGEN UND ZUKUNFTSLÖSUNGEN Branchentreff der Immobilienwirtschaft 26 Existenzgründung & Unternehmensförderung Wirtschaftskompass 01 | 02 | 2025
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