In ihrer Koalitionsvereinbarung hatte sich die rotrote Landesregierung vorgenommen, als erstes deutsches Bundesland ein solches Gesetz zu erlassen und eine unternehmensbezogene Tourismusabgabe einzuführen. Bisher kann nur in anerkannten Kur- und Erholungsorten zusätzlich zur gästebezogenen Kurabgabe auch eine unternehmensbezogene Fremdenverkehrsabgabe erhoben werden. Nun liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Verbandsanhörung auf dem Tisch und sieht eine deutlich ausgeweitete unternehmensbezogene Tourismusabgabe vor. Die Vollversammlung der IHK zu Schwerin hat sich bereits am 11.12.2013 ausführlich mit der Thematik befasst und eine Resolution zur Ablehnung einer Tourismusabgabe verabschiedet. Im Folgejahr wurde dieser Beschluss zu einer gemeinsamen Resolution zur Ablehnung einer unternehmensbezogenen Tourismusabgabe von den drei IHKs in MV, den beiden Handwerkskammern in MV, der Vereinigung der Unternehmensverbände MV, DEHOGA MV, Handelsverband MV, Bäderverband MV, Ärztekammer MV, Apothekerkammer MV und Architektenkammer MV weiterentwickelt. Grundsatzposition der IHK seit 2013 A blehnung zusätzlicher Abgaben für Unternehmen, Mehrwert des Tourismus wird bereits besteuert A blehnung zusätzlicher Bürokratie, stattdessen Forderung nach Bürokratieabbau W ettbewerbsnachteile für die touristischen Unternehmen, da die Preise erhöht werden müssen B ei neuen Abgaben ist eine Zusätzlichkeit der Mittel nicht gewährleistet, Haushaltsmittel werden dann typischerweise zurückgefahren P räferenz der IHK liegt bei freiwilligen Modellen, damit die am Tourismus beteiligten Unternehmen über die Verwendung der Einnahmen mitentscheiden können WAS SIEHT DER AKTUELLE ENTWURF EINES TOURISMUSGESETZES MV VOR? Ziel des Gesetzes ist es, den Tourismus im Land Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfähig auszugestalten. Unter Verweis auf die Landestourismusstrategie sollen die Angebots- und Aufenthaltsqualität angehoben und die Aufenthaltsdauer der Gäste gesteigert werden. Durch die Maßnahmen des Gesetzes soll zudem die Lebensqualität der Einwohner im Land erhöht werden. Es verfolgt daneben den Zweck, die Strukturen im touristischen System zu ordnen, um deren Leistungsfähigkeiten zu steigern. Das Gesetz sieht ein Modell mit drei Ebenen vor. Im Sandwich zwischen der Landesebene und den Kommunen wird das Land in sieben touristische Destinationen eingeteilt. Diese Destinationen werden durch zu schaffende Destinationsmanagementorganisationen gesteuert, das können zum Beispiel die bisherigen Regionalverbände wie der Tourismusverband Mecklenburg-Schwerin oder der Verband Mecklenburgische Ostseebäder sein. Kommunen mit einem touristischen Prädikat werden verpflichtet, Mitglied in ihrer regionalen Destinationsmanagementorganisation zu werden. Seit über 10 Jahren wird in Mecklenburg-Vorpommern die Idee eines MV-Tourismusgesetzes mit dem Ziel der Neugestaltung der Tourismusfinanzierung und der Einführung einer unternehmensbezogenen Tourismusabgabe diskutiert. Tourismusgesetz MV "Wir sind fassungslos, dass die Unternehmen von der Landesregierung erneut vorrangig als Einnahmequelle betrachtet werden. Die Aufgabe der Landesregierung besteht darin, die wirtschaftliche Substanz im Land zu erhalten statt neue finanzielle und bürokratische Belastungen zu erschaffen." Matthias Belke, IHK-Präsident 10 Standortpolitik Wirtschaftskompass 03 | 04 | 2025
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