IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 03, 04/2025

Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz Kommunen mit einem touristischen Prädikat, eine Gästeabgabe zu erheben. Dies betrifft sowohl Übernachtungsgäste als auch Tagesgäste. Die Verwendung der Einnahmen aus der Gästeabgabe ist zweckgebunden einzusetzen. Ferner sollen die Kommunen mit einem touristischen Prädikat auch eine unternehmensbezogene Tourismusabgabe erheben. Das Gesetz lässt den Kommunen mit der Soll-Bestimmung dabei kaum Möglichkeiten, auf eine solche Abgabe zu verzichten. Wofür die Einnahmen aus der unternehmensbezogenen Tourismusabgabe verwendet werden sollen, wird im Gesetz nicht weiter erläutert. Es ist davon auszugehen, dass es für die Finanzierung der Destinationsmanagementorganisationen benötigt wird. Künftig sollen nur noch Kommunen mit einem touristischen Prädikat Fördermittel des Landes für ihre touristische Entwicklung beantragen dürfen. Im Gegenzug erhalten die Unternehmen in diesen Kommunen jedoch nicht automatisch die Möglichkeit der erweiterten Sonntagsöffnung gemäß der sogenannten „Bäderregelung“ (Öffnungszeitenverordnung). Allerdings kann eine Kommune, die aktuell noch auf der Ortsliste der „Bäderregelung“ steht, die Möglichkeit der erweiterten Sonntagsöffnung für ihre Unternehmen verwirken, wenn sie sich gegen den Erwerb eines touristischen Prädikats entscheidet.  WELCHE UNTERNEHMEN SIND VON EINER UNTERNEHMENSBEZOGENEN TOURISMUSABGABE BETROFFEN? Betroffen sind alle Unternehmen in einem Ort mit einem touristischen Prädikat, die direkt oder indirekt vom Tourismus profitieren. Die möglichen Prädikate sind Tourismusort, Tourismusregion, Kur- und Erholungsort und UNESCO-Welterbe. Da jede prädikatisierte Kommune selbst eine eigene Tourismusabgabensatzung hierfür erlassen muss, können die Regelungen von Ort zu Ort unterschiedlich ausgestaltet sein. Es ist davon auszugehen, dass verschiedene Vorteilsstufen definiert werden und die Tourismusabgabe gestaffelt erhoben wird. Die betroffenen Unternehmen müssten jedes Jahr eine Umsatzmeldung an ihre Kommune zur Berechnung der Tourismusabgabe abgeben. Hinzu kommt, dass die Unternehmen von den Kommunen ggf. bei der Erhebung der Gästeabgabe einbezogen werden. Die Voraussetzungen für den Erhalt der Prädikate Tourismusort und Tourismusort sind so niedrig angesetzt, dass die Liste der Orte in den nächsten Jahren weiter anwachsen könnte. Allerdings können sich Kommunen auch dafür entscheiden, das Prädikat wieder zurückzugeben. Kommunen können auch mehrere Prädikate erwerben, z.B. als Kurort in einer Tourismusregion. Nicht erlaubt ist die Mitgliedschaft in mehreren Destinationsmarketingorganisationen. Das stellt in Westmecklenburg beispielsweise Plau am See vor einen Entscheidungszwang. Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, dass alle Prädikate in den kommenden beiden Jahren neu erworben werden müssen. Dann gelten sie für 15 Jahre. Bild: Pixabay "Ich bin enttäuscht. Wir zahlen Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer. Nun noch die Tourismusabgabe in der nicht festgeschrieben wird, wofür sie genau verwendet werden darf? Ein Wettbewerbsnachteil für den stationären Handel. Vom zusätzlichen Bürokratieaufwand ganz zu schweigen." Katrin Pottberg, darunter – Wäsche für Sie & Ihn aus Wismar „Das Gesetz lässt viele Fragen offen: Welche Kosten kommen auf uns zu? Wie soll die Umsetzung erfolgen? Aber vor allem: Welchen Mehrwert hat dieses Gesetz für mich? Ich bekomme doch dadurch nicht mehr Kunden in den Laden.“ Perry Rodewald, COM2PERO aus Wismar Standortpolitik  11 Wirtschaftskompass 03 | 04 | 2025

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