IHK-Magazin "Wirtschaftskompass", Ausgabe 03, 04/2025

Übersicht der Orte in Westmecklenburg mit dem Prädikat Tourismusort (Stand Dezember 2024)  Bad Kleinen  Crivitz  Dassow  Dobbertin  Dobin am See  Goldberg  Hohenkirchen  Kalkhorst  Klütz  Parchim  Plau am See  Zarrentin am Schaalsee  Zierow Übersicht der Kur- und Erholungsorte in Westmecklenburg (Stand Mai 2024)  Boltenhagen  Insel Poel  Klütz (mit den Ortsteilen Klütz, Wohlenberg, Oberhof)  Plau am See  Sternberg  Warin (mit dem Ortsteil Klein Labenz)  Zierow (beschränkt auf den Ortsteil Zierow) Übersicht der Orte in Westmecklenburg mit dem Prädikat UNESCO-Welterbe  Schwerin  Wismar  KRITIK DER IHKS IN MECKLENBURGVORPOMMERN AM GESETZENTWURF Das Gesetz sieht die Erhebung einer unternehmensbezogenen Tourismusabgabe in Kommunen mit einer Prädikatisierung vor, von der kaum Ausnahmen zugelassen werden. Die IHK spricht sich gegen diese Ausweitung der unternehmensbezogenen Abgaben aus und lehnt die unternehmensbezogene Tourismusabgabe insbesondere für die Prädikate „Tourismusort“ und „Tourismusregion“ entschieden ab. Es fehlt zudem im Gesetz die Zweckbindung der Einnahmen aus einer möglichen Tourismusabgabe. Das Gesetz liest sich an dieser Stelle wie ein Freibrief für die Kommunen, ihren eigenen Bedarf nach eigenen Maßstäben zu definieren. Das Gesetz führt zu erhöhtem Bürokratieaufwand, da eine Umsatzmeldung der vom Tourismus direkt oder indirekt profitierenden Betriebe an die jeweilige Kommune zur Berechnung einer möglichen Tourismusabgabe vorgesehen ist. Darüber hinaus würden mehr Betriebe als bisher im Auftrag der Kommunen die Gästeabgaben erheben und an die Kommune durchleiten (z.B. Beherbergungsbetriebe für die Übernachtungsgäste und Freizeiteinrichtungen für Tagesgäste). Problematisch ist auch die Verknüpfung des Tourismusgesetzes mit der „Bäderregelung“ MV. Nach Auffassung der IHK sollte das Land, wenn es Kommunen verpflichtet, von Gästen und ggf. Unternehmen Abgaben zu erheben, den Unternehmen in diesen Kommunen auch die Möglichkeit der erweiterten Sonntagsöffnung nach Bäderregelung zugestehen. Das Gesetz sieht eine Pflicht zur Erhebung einer Gästeabgabe in Kommunen mit einer Prädikatisierung vor. Betroffen hiervon wären nach aktuellem Stand auch Tagesgäste aus MV, die sich beispielsweise zu Ausbildungszwecken oder dienstlichen Zwecken in einem Tourismusort aufhalten und dort die touristische Infrastruktur nutzen. Hierzu zählen laut Gesetzesbegründung auch Ruhebänke und Liegeweisen. Im Sinne der Tourismusakzeptanz sollte hier eine weitgehende Befreiung von Einheimischen von der Gästeabgabe vorgesehen werden. Bild: Pixabay "Wir als ʼanerkannter Tourismusortʼ Hohenkirchen sind per Satzung schon heute zur Erhebung einer Kurtaxe verpflichtet. Wieso brauchen wir ein neues Gesetz für Möglichkeiten, die bereits bestehen? Es ist in Ordnung die Gäste an den Kosten des Tourismus zu beteiligen, sofern eine klare Zweckbindung der Einnahmen vorliegt. Eine Kostenbeteiligung der Einheimischen wäre für mich allerdings nicht nachvollziehbar.“ Alexander Ehrlich, Campingplatz Ostseequelle in Hohenkirchen IHK ZU SCHWERIN Stefanie Richter  0385 5103-201 s.richter@schwerin.ihk.de 12  Standortpolitik Wirtschaftskompass 03 | 04 | 2025

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